Vorgeschlagene Änderungen des Gesetzes über die Südschnittstelle: BH-Gas gestrichen, Projektträger wird amerikanisches Unternehmen AAFS

Patria
AutorPatria
17:13
Podijeli:
Vorgeschlagene Änderungen des Gesetzes über die Südschnittstelle: BH-Gas gestrichen, Projektträger wird amerikanisches Unternehmen AAFS

(Patria) - Der Minister für Energie, Bergbau und Industrie der FBiH, Vedran Lakić, hat der Regierung der FBiH Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über die Gaspipeline „Südschnittstelle BiH und Republik Kroatien“ vorgelegt, wonach der Projektträger das Unternehmen AAFS Infrastructure and Energy d.o.o. mit Sitz in Sarajevo sein wird, wodurch das Unternehmen BH-Gas aus dem bestehenden Gesetz gestrichen wird.

Der Gesetzentwurf sieht vor, den bestehenden Artikel 4, der BH-Gas für dessen Umsetzung zuständig machte, zu streichen und das Unternehmen AAFS einzufügen, schreibt Istraga.ba. Darüber hinaus sehen die Änderungen vor, dass die Gaspipeline bis nach Grude, Donji Vakuf, Gornji Vakuf, Kladanj und Tuzla verlängert wird.

„Der Investor wird das Projekt zum Bau der Gaspipeline ‚Südschnittstelle BiH und Republik Kroatien‘ realisieren durch:
a) Bau einer interkonnektiven Transportgaspipeline in Bosnien und Herzegowina auf der Strecke Posušje – Tomislavgrad – Šuica – Kupres – Bugojno – Novi Travnik/Travnik und auf der Strecke Posušje – Grude – Široki Brijeg – Mostar;
b) Bau einer Abzweigung für Livno, Gornji Vakuf/Uskoplje, Donji Vakuf, Jajce sowie eine Abzweigung nach Čapljina;
c) Bau einer zusätzlichen Strecke Kladanj – Tuzla“, heißt es im Gesetzentwurf.

Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Zusammenhang mit der Realisierung des Projekts werden in einem Vertrag geregelt, den der Investor und die Regierung der FBiH innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten der Gesetzesänderungen abschließen werden.

Weiter heißt es, dass BH-Gas, bzw. wie in den Gesetzesänderungen angegeben, „der Betreiber des bestehenden Transportsystems in der FBiH“, als bisheriger Träger der investitions- und technischen Dokumentation und gültiger Akten, auf Antrag des Investors die Dokumentation innerhalb von 15 Tagen nach Antragstellung übergeben muss, wobei der Investor verpflichtet ist, die tatsächlichen Kosten zu tragen, die BH-Gas für die Erstellung der Dokumentation aufgewendet hat.

Es wird hervorgehoben, dass BH-Gas, bzw. wie im Text angegeben, „der Betreiber des bestehenden Transportsystems in der FBiH“, das bestehende eigene Transportsystem (schrittweise) für den reversiblen Betrieb ertüchtigen und an die technischen Anforderungen anpassen und somit eine stabile Versorgung der bestehenden Verbraucher in der FBiH ermöglichen wird.

„Ausgenommen von den Bestimmungen des Gesetzes über Wirtschaftsunternehmen ist für jegliche direkte oder indirekte Änderung der Eigentümer- oder Kontrollstruktur des Investors, einschließlich des Erwerbs oder der Veräußerung von mehr als 15 % der Anteile, der Veräußerung von wirtschaftlichen Interessen, der Gewährung von Optionen oder der anderweitigen Belastung von Anteilen am Investor, die vorherige Genehmigung des Parlaments der FBiH erforderlich.

Dies gilt nicht für die Finanzierung oder Refinanzierung, die Gewährung oder Ausübung von Sicherheiten, Optionen, wandelbaren Instrumenten, die Übertragung wirtschaftlicher Interessen, interne Reorganisationen oder Änderungen auf Eigentümerebene, die keine Kontrolländerung bewirken“, heißt es.

Der Investor ist verpflichtet, jede Änderung der Eigentumsverhältnisse innerhalb des Unternehmens zu melden.

„Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung stellt einen Grund für die Einleitung eines Verfahrens zur Entziehung der durch dieses Gesetz verliehenen Rechte dar“, heißt es weiter im Entwurf.

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