
(Patria) - Der Vorsitzende des Abgeordnetenhauses des Parlaments von Bosnien und Herzegowina, Denis Zvizdić, hat auch die internationale Gemeinschaft davor gewarnt, die Formulierung „Bundesstaat“ zu verwenden, wenn sie über BiH sprechen, da es sich um einen international anerkannten Staat mit territorialer Integrität und Souveränität handelt.
„1. Seit das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina die Formulierung ‚gemeinsame Institutionen‘ für verfassungswidrig und unzulässig erklärt hat, beginnen staatsfeindlich orientierte Politiker, und sogar einzelne Vertreter der internationalen Gemeinschaft, eine weitere verfassungswidrige Formulierung zu verwenden – ‚Bundesstaat‘.
2. Die Absicht der bosnophoben Politiker aus der bh-Entität RS ist klar, und was die Vertreter der internationalen Gemeinschaft betrifft, hoffe ich, dass es sich um einen Lapsus handelt. Wenn es kein lapsus linguae ist, dann warne ich, dass eine solche Formulierung sofort nicht mehr verwendet werden soll, denn Bosnien und Herzegowina ist kein ‚Bundesstaat‘, noch ein ‚zusammengesetzter Staat‘, sondern BiH ist ein international anerkannter und unabhängiger Staat mit seiner territorialen Integrität, Souveränität, politischen Unabhängigkeit und völkerrechtlichen Rechtspersönlichkeit.
3. Neben dem oben Genannten und in Anbetracht der früheren und verhängnisvollen Praxis der internationalen Gemeinschaft, ‚die Schuld gleichzumachen und ein künstliches Gleichgewicht herzustellen‘, was oft im Widerspruch zu den Grundsätzen des internationalen und nationalen Rechts stand, fordere ich das OHR auf, dieses und ein solches Prinzip im Prozess der Lösung der Frage des Staatsvermögens nicht anzuwenden und das Gesetz über das Staatsvermögen nicht mit irgendeiner anderen Frage zu verbinden, insbesondere nicht im Sinne eines politischen Handels oder fauler Kompromisse mit dem Ziel, verfassungswidrige, rechtswidrige und unhaltbare ‚Gleichgewichte‘ zu schaffen“, führte Zvizdić aus.
Weiter führt er aus, dass das Staatsvermögen gemäß dem Abkommen über die Nachfolge und den Entscheidungen des Verfassungsgerichts von BiH dem Staat BiH gehört.
„Niedrigeren Regierungsebenen kann es zur Nutzung überlassen werden, es kann eine hervorragende Grundlage für Investitionen sein, aber über das Eigentum kann nur das Parlament von BiH entscheiden. Jede andere Lösung stünde in völligem Widerspruch zur Rechtspraxis demokratischer Staaten“, schloss Zvizdić.
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