Oberster Gerichtshof hat rechtskräftig zugunsten der FBiH-Regierung in einem Rechtsstreit mit dem ehemaligen Vorsitzenden des Aufsichtsrats des KCUS entschieden

Patria
AutorPatria
17:07
Podijeli:
Oberster Gerichtshof hat rechtskräftig zugunsten der FBiH-Regierung in einem Rechtsstreit mit dem ehemaligen Vorsitzenden des Aufsichtsrats des KCUS entschieden

(Patria) - Der Oberste Gerichtshof der FBiH hat ein Urteil gefällt, mit dem die Forderung des ehemaligen Vorsitzenden des Aufsichtsrats (NO) des Universitätsklinikums Sarajevo (KCUS) zum Schutz der durch die Verfassung der FBiH garantierten Freiheiten und Rechte einzelner Personen abgewiesen wurde.

Mit rechtskräftigem Urteil des Obersten Gerichtshofs der FBiH vom 31.10.2024. wurde das Verfahren bezüglich der Entlassung des ehemaligen Vorsitzenden des Aufsichtsrats des KCUS, Izmir Hadžiavdić, abgeschlossen, indem die Forderung zum Schutz der durch die Verfassung der FBiH garantierten Freiheiten und Rechte einzelner Personen als unbegründet abgewiesen wurde.

Das Gerichtsverfahren begann, nachdem die Regierung der FBiH mit Beschluss über die Entlassung des Aufsichtsrats des KCUS vom 4.10.2023. den Vorsitzenden und die Mitglieder des Aufsichtsrats des KCUS wegen Vertrauensverlusts entlassen hatte, nämlich den Vorsitzenden Izmir Hadžiavdić sowie die Mitglieder Namik Džanković und Bosanka Horozić.

Gegen diesen Beschluss reichte nur Hadžiavdić beim Kantonsgericht Sarajevo einen Antrag auf Schutz der durch die Verfassung der FBiH garantierten Rechte und Freiheiten ein, während die beiden anderen entlassenen Mitglieder des Aufsichtsrats kein Gerichtsverfahren einleiteten.

Zur Erinnerung: Das Kantonsgericht hat mit seinem Beschluss vom 28.12.2023. dem Antrag von Izmir Hadžiavdić stattgegeben und festgestellt, dass die Regierung der FBiH und der Premierminister der FBiH mit dem Beschluss vom 4.10.2023. die Rechte des Antragstellers auf Gleichheit vor dem Gesetz, garantiert durch die Verfassung der FBiH, verletzt haben, der Regierung der FBiH und dem Premierminister der FBiH weitere rechtswidrige Handlungen untersagt und die Regierung und den Premierminister der FBiH angewiesen, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um in Bezug auf den Antragsteller einen rechtskonformen Zustand wiederherzustellen, wie er vor Erlass des Beschlusses vom 4.10.2023. bestand.

Im weiteren Verlauf des Verfahrens hob der Oberste Gerichtshof der FBiH nach der von der Regierung der FBiH eingelegten Rechtsbeschwerde diesen Beschluss auf und verwies ihn zur erneuten Entscheidung an das Kantonsgericht zurück, das im erneuten Verfahren den Antrag von Izmir Hadžiavdić als unbegründet abwies.

Daraufhin folgte eine erneute Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der FBiH, diesmal auf Antrag von Izmir Hadžiavdić, dem stattgegeben wurde, woraufhin das Kantonsgericht zum zweiten Mal eine Entscheidung zu seinen Gunsten traf.

Schließlich, nach Einreichung des Antrags der Regierung der FBiH auf Überprüfung der Gerichtsentscheidung beim Obersten Gerichtshof der FBiH, wies das höchste Gericht der FBiH den Antrag von Izmir Hadžiavdić in dem vollen Rechtsstreit rechtskräftig als unbegründet ab.

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