Regierungsliste für Oktober: 3,95 Mio. KM Hilfe für private Arbeitgeber, Handwerker und sonstige selbstständige Tätigkeiten in der FBiH

Patria
AutorPatria
17:14
Podijeli:
Regierungsliste für Oktober: 3,95 Mio. KM Hilfe für private Arbeitgeber, Handwerker und sonstige selbstständige Tätigkeiten in der FBiH

(Patria) - Die Regierung der FBiH hat auf einer Telefonsitzung auf Vorschlag des Föderalen Ministeriums für Entwicklung, Unternehmertum und Handwerk einen Beschluss über die Festlegung der endgültigen Liste der Begünstigten finanzieller Hilfe für private Arbeitgeber, Handwerker und sonstige selbstständige Tätigkeiten in der FBiH zur Erhaltung bestehender Arbeitsplätze für 2025 für den Oktober dieses Jahres verabschiedet.

Mit dem Beschluss wurde auch die Höhe der zugewiesenen Mittel gemäß der Verordnung über Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung privater Arbeitgeber, Handwerker und sonstiger selbstständiger Tätigkeiten in der Föderation BiH zur Erhaltung bestehender Arbeitsplätze für das Jahr 2025 festgelegt.

Bestandteil der endgültigen Liste ist auch die Liste der Begünstigten, deren Einspruch gegen den Beschluss zur Festlegung der endgültigen Liste der Begünstigten finanzieller Hilfe für September 2025 stattgegeben wurde.

Die Gesamtsumme von 3.957.500 KM zur Umsetzung dieses Beschlusses wurde im Haushalt der Föderation BiH für das Föderale Ministerium für Entwicklung, Unternehmertum und Handwerk bereitgestellt und wird an 9.661 Begünstigte vergeben.

Ein Teil der Mittel in Höhe von 31.350 KM wird an 62 Begünstigte vergeben, deren Einspruch gegen den Beschluss zur Festlegung der endgültigen Liste der Begünstigten finanzieller Hilfe für September 2025 stattgegeben wurde.

Die endgültige Liste der Begünstigten finanzieller Hilfe wird auf den Webseiten der Regierung der Föderation BiH und des Föderalen Ministeriums für Entwicklung, Unternehmertum und Handwerk veröffentlicht.

Die Überweisung der finanziellen Hilfsmittel auf die Transaktionskonten der Begünstigten erfolgt durch die Union Bank in Zusammenarbeit mit dem Föderalen Finanzministerium und dem Föderalen Ministerium für Entwicklung, Unternehmertum und Handwerk auf Grundlage dieses Beschlusses.

Für die Umsetzung dieses Beschlusses sind das Föderale Ministerium für Entwicklung, Unternehmertum und Handwerk, das Föderale Finanzministerium, die Steuerverwaltung der Föderation BiH und die Union Bank zuständig, jeder im Rahmen seiner Zuständigkeit und Verpflichtungen gemäß der Verordnung.

Wie begründet wurde, ist der Grund für die Verabschiedung dieses Beschlusses die Umsetzung der Verordnung, die auf die Nachhaltigkeit, den Erhalt bestehender Arbeitsplätze und die Sicherung der Liquiditätsunterstützung für das Jahr 2025 für private Arbeitgeber, Handwerker und sonstige selbstständige Tätigkeiten abzielt.

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