
(Patria) - Der Rat für den Schutz vitaler Interessen des Verfassungsgerichts der Republika Srpska hat, entscheidend über die Zulässigkeit des Antrags des Klubs der Delegierten des bosniakischen Volkes im Völkerrat der RS auf Feststellung einer Verletzung des vitalen nationalen Interesses des konstituierenden bosniakischen Volkes im Zusammenhang mit dem Gesetz zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung der RS, das die Nationalversammlung der RS am 13. März 2025 verabschiedet hat, festgestellt, dass der Antrag zulässig ist, da das Verfahren für Gesetze, die das vitale nationale Interesse betreffen, gemäß der Verfassung der RS durchgeführt wurde.
Der Rat erörterte die Zulässigkeit des genannten Antrags, d.h. ob die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für eine inhaltliche Entscheidung darüber vorliegen, ob durch das angefochtene Gesetz eine Verletzung des vitalen nationalen Interesses des konstituierenden bosniakischen Volkes eingetreten ist.
Des Weiteren stellte der Rat fest, dass auch die übrigen Verfahrensvoraussetzungen für eine inhaltliche Entscheidung über diesen Antrag erfüllt sind, und dass er die inhaltliche Entscheidung innerhalb der verfassungsmäßigen Frist von einem Monat treffen wird, teilte das Verfassungsgericht der RS mit.
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