
(Patria) - Der Ministerrat von Bosnien und Herzegowina wird auf seiner nächsten Sitzung die ergänzte Information des Ministeriums für Kommunikation und Verkehr über die Probleme prüfen, mit denen bosnische Transportunternehmen und Fahrer bei der Durchführung des internationalen Straßengüter- und Personenverkehrs konfrontiert sind.
Die Kernfrage betrifft die Aufenthaltsbeschränkungen, die für Fahrer aus Bosnien und Herzegowina bei der Durchführung des internationalen Verkehrs gelten. Die Lösung dieses Problems wird sich darauf konzentrieren, bosnische Transportunternehmen/Fahrer von diesen Beschränkungen auszunehmen, sodass ihr Aufenthalt als Transit und nicht als Aufenthalt und Stopp erfasst wird. Ziel ist es, die ungleiche Stellung bosnischer Transportunternehmen im regionalen und internationalen Kontext zu lösen.
Der Minister für Kommunikation und Verkehr, Edin Forto, kündigte an, dass er dieses Problem auch auf dem nächsten Treffen der Verkehrsminister des Westbalkans am 16. Mai 2025 in Belgrad, organisiert von der Verkehrsgemeinschaft, ansprechen wird. Auf diesem Treffen wird Forto die Bedeutung eines regionalen Ansatzes zur Lösung dieses Problems hervorheben.
Der Ministerrat von Bosnien und Herzegowina erinnert daran, dass er bereits im Juni und November letzten Jahres ähnliche Informationen über die Probleme von Transportunternehmen geprüft hat und dass die zuständigen Minister von Bosnien und Herzegowina bilaterale Aktivitäten eingeleitet und kontinuierlich Gespräche mit Vertretern der Europäischen Kommission geführt haben. Dieses Problem ist jedoch weiterhin ungelöst, und die Kontrolle von Fahrern aus Bosnien und Herzegowina in der EU wird mit der angekündigten Einführung des Entry/Exit Systems (EES), das Ende 2025 eingeführt werden soll, zusätzlich erschwert.
Der Ministerrat von Bosnien und Herzegowina erinnert auch daran, dass es wichtig ist, Artikel 59 des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen Bosnien und Herzegowina und der Europäischen Union umzusetzen, der vorsieht, dass die Erbringung von Verkehrsdienstleistungen auf dem Prinzip der Nichtdiskriminierung und der schrittweisen Angleichung der Gesetzgebung von Bosnien und Herzegowina an die EU-Gesetzgebung im Bereich Verkehr beruht.
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