Außerordentliche Sitzung: Senat der UNSA entscheidet über Anordnung der Ministerin und Einleitung eines Verwaltungsstreits bezüglich der Annullierung der Rektorenwahl

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14:20
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Außerordentliche Sitzung: Senat der UNSA entscheidet über Anordnung der Ministerin und Einleitung eines Verwaltungsstreits bezüglich der Annullierung der Rektorenwahl

Schreibt: Amra Vrabac

Der Senat der Universität Sarajevo wird morgen eine außerordentliche Sitzung abhalten, auf der die neue Situation nach der Ablehnung der Beschwerde der Universität Sarajevo durch das Ministerium für Wissenschaft, Hochschulbildung und Jugend des Kantons Sarajevo gegen die Entscheidung der Kantonalen Aufsichtsbehörde erörtert wird, und die Anordnung, die Ausschreibung und die Wahl des Rektors der UNSA zu annullieren und einen geschäftsführenden Rektor zu wählen.

Während eine koordinierte Aktion der Kantonalen Aufsichtsbehörde und des zuständigen Ministeriums sowie der Ministerin Adna Mesihović (ZNG) läuft, weigert sich das Gemeindegericht in Sarajevo gleichzeitig, den neuen Rektor Tarik Zaimović ins Handelsregister einzutragen.

Das Gemeindegericht in Sarajevo forderte zunächst eine Ergänzung der Unterlagen und verlangte von der Universität Sarajevo eine „Entscheidung über die Beendigung des Mandats des ehemaligen Rektors“; ein solcher Akt ist gesetzlich nicht vorgesehen und eine solche Art von Akt ist unbekannt. Das Gesetz über die Hochschulbildung des Kantons Sarajevo und die Satzung der UNSA legen klar fest, wie lange das Mandat des Rektors dauert, und mit der Wahl des neuen Rektors, der sein Amt am 1. Oktober offiziell angetreten hat, ist der gesamte Prozess abgeschlossen. Doch auch nach Vorlage der Unterlagen weigerte sich das Gemeindegericht erneut, die Eintragung vorzunehmen.

Diese Vorgehensweise des Gemeindegerichts in Sarajevo wirft die Frage auf, warum in diesem Fall eine „nicht existierende Entscheidung“ verlangt wird, warum sie analysiert wird und warum das Gericht in die Auslegung der Rektorenwahl einsteigt, während dies 2016 und 2020 bei der Eintragung des Rektors Rifat Škrijelj nicht der Fall war.

Die Universität Sarajevo, als Institution, die die durch das Hochschulgesetz und zusätzlich durch die vom Ministerium für Hochschulbildung genehmigte Satzung der UNSA gewährte Autonomie genießt, wird in eine ungünstige Lage versetzt, die zur Funktionsunfähigkeit der Universität Sarajevo führen kann, an der 2.700 Personen beschäftigt sind. Es ist kaum vorstellbar, dass ein Gericht an solchen Handlungen beteiligt wäre, um die älteste öffentliche Universität in eine ungünstige Lage zu bringen und ihre Arbeit zu behindern und zu erschweren.

In der morgigen Sitzung wird der 46-köpfige Senat der UNSA klar Stellung zu der Entscheidung des Ministeriums beziehen, mit der mehr als 20 Beschlüsse des Senats im Verfahren der Ausschreibung zur Wahl des Rektors der UNSA außer Kraft gesetzt werden sollen. Die Satzung der UNSA legt fest, wer den Rektor wählt und wer ihn abberuft.

Der letzte Beschluss des Senats bezüglich der Rektorenwahl war am 30.09.2024, als bestätigt wurde, dass alles gesetzeskonform durchgeführt wurde.

Nachdem der Senat zur Anordnung des Ministeriums Stellung genommen hat, wird er auch zur Einleitung eines Verwaltungsstreits und zum Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens Stellung nehmen und Rektor Zaimović ermächtigen, das Verfahren einzuleiten.

Der Antrag von Ministerin Mesihović, die Ernennung eines geschäftsführenden Rektors anzuordnen, kann nicht erfüllt werden, da die Satzung der UNSA klar festlegt, wann ein geschäftsführender Rektor ernannt werden kann, und diese Umstände nicht gegeben sind.



Wir erinnern daran, dass Rektor Tarik Zaimović im zweiten Wahlgang gewählt wurde und 24 Stimmen erhielt, während die Gegenkandidatin Almira Hadžović-Džuvo 21 Stimmen erhielt. Eine Stimme war ungültig.

Hätte Zaimović sich der Stimme enthalten, wäre die Mehrheit bei 45 Stimmen gelegen, und er hätte bereits im ersten Wahlgang gewonnen, da er 23 Stimmen hatte. Hadžović-Džuvo erhielt 19 Stimmen.

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