
(Patria) - Inspektoren der Steuerverwaltung der Föderation Bosnien und Herzegowina führten am 21.05.2026. Mai 244 auf dem Gebiet der Föderation von Bosnien und Herzegowina XNUMX Inspektionen durch. Die Kontrollen wurden bei Steuerpflichtigen durchgeführt, die in den Bereichen Handel, Fleischereien, Gastgewerbe, Bauwesen, Bäckereien sowie anderen Tätigkeiten tätig sind.
Gegenstand der Kontrollen waren auch juristische Personen, die ihre Jahresabschlüsse für das Jahr 2025 nicht eingereicht hatten, d. h. die nicht gemäß den Bestimmungen von Artikel 44 Absatz 4 des Gesetzes über Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung in der Föderation von Bosnien und Herzegowina gehandelt hatten. Bei den durchgeführten Kontrollen wurde festgestellt, dass 125 Steuerpflichtige ihre Jahresabschlüsse nicht eingereicht hatten, weshalb Bußgeldbescheide mit insgesamt verhängten Geldstrafen in Höhe von 1.423.700 KM erlassen wurden.
Während der durchgeführten Kontrollen prüften die Inspektoren die Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes über die Steuerverwaltung der Föderation von Bosnien und Herzegowina, des Gesetzes über fiskalische Systeme in der Föderation von Bosnien und Herzegowina, des Gesetzes über das einheitliche System der Registrierung, Kontrolle und Einziehung von Beiträgen, des Gesetzes über Beiträge sowie anderer geltender Steuerbestimmungen.
Bei den Inspektionen wurden 444 gemeldete und 18 nicht gemeldete Arbeitnehmer angetroffen.
Es wurden 4 Steuerpflichtige aufgedeckt, die kein Kassensystem installiert hatten, und 25 Steuerpflichtige, die den Umsatz nicht über ein Kassensystem erfasst hatten. Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten: Beschäftigung nicht gemeldeter Arbeitnehmer, Nichtvorhandensein eines installierten Kassensystems und Nichtaufzeichnung des Umsatzes über ein Kassensystem wurden 7 Betriebe versiegelt und bei 152 Kontrollen wurden Bußgeldbescheide mit insgesamt verhängten Geldstrafen in Höhe von 1.525.400 KM erlassen.
Die Ergebnisse der durchgeführten Inspektionen zeigten, dass 59 % der Steuerpflichtigen ihre Geschäftstätigkeit nicht an die geltenden Gesetze im Gebiet der Föderation von Bosnien und Herzegowina angepasst hatten. Eine Übersicht der durchgeführten Kontrollen und festgestellten Unregelmäßigkeiten wird nach Kantonen dargestellt. Im Kanton Sarajevo wurden 46 Kontrollen durchgeführt, bei denen 45 gemeldete Arbeitnehmer, 1 nicht gemeldeter Arbeitnehmer, 2 Steuerpflichtige ohne installierte Kasse und 1 Steuerpflichtiger, der den Umsatz nicht über ein Kassensystem erfasst hatte, angetroffen wurden. Während der Kontrollen wurde festgestellt, dass 2 Steuerpflichtige ihren Jahresabschluss nicht eingereicht hatten. Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten wurde 1 Betrieb versiegelt und in 3 Fällen wurden Bußgeldbescheide mit insgesamt verhängten Geldstrafen in Höhe von 32.500 KM erlassen.
Im Kanton Tuzla wurden 43 Kontrollen durchgeführt, bei denen 47 gemeldete Arbeitnehmer, 1 nicht gemeldeter Arbeitnehmer, 1 Steuerpflichtiger ohne installierte Kasse und 6 Steuerpflichtige, die den Umsatz nicht über ein Kassensystem erfasst hatten, angetroffen wurden. Während der Kontrollen wurde festgestellt, dass 30 Steuerpflichtige ihren Jahresabschluss nicht eingereicht hatten. Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten wurden 2 Betriebe versiegelt und in 34 Fällen wurden Bußgeldbescheide mit insgesamt verhängten Geldstrafen in Höhe von 360.700 KM erlassen.
Im Kanton Zenica-Doboj wurden 40 Kontrollen durchgeführt, bei denen 47 gemeldete Arbeitnehmer, 1 nicht gemeldeter Arbeitnehmer, 1 Steuerpflichtiger ohne installierte Kasse und 2 Steuerpflichtige, die den Umsatz nicht über ein Kassensystem erfasst hatten, angetroffen wurden. Während der Kontrollen wurde festgestellt, dass 38 Steuerpflichtige ihren Jahresabschluss nicht eingereicht hatten. Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten wurde 1 Betrieb versiegelt und in 39 Fällen wurden Bußgeldbescheide mit insgesamt verhängten Geldstrafen in Höhe von 422.500 KM erlassen.
Im Kanton Herzegowina-Neretva wurden 32 Kontrollen durchgeführt, bei denen 45 gemeldete Arbeitnehmer, 8 nicht gemeldete Arbeitnehmer und 2 Steuerpflichtige, die den Umsatz nicht über ein Kassensystem erfasst hatten, angetroffen wurden. Es wurde festgestellt, dass 22 Steuerpflichtige ihren Jahresabschluss nicht eingereicht hatten. Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten wurde 1 Betrieb versiegelt und in 25 Fällen wurden Bußgeldbescheide mit insgesamt verhängten Geldstrafen in Höhe von 264.900 KM erlassen.
Im Kanton Mittelbosnien wurden 20 Kontrollen durchgeführt, bei denen 141 gemeldete Arbeitnehmer, 4 nicht gemeldete Arbeitnehmer und 3 Steuerpflichtige, die den Umsatz nicht über ein Kassensystem erfasst hatten, angetroffen wurden. Während der Kontrollen wurde festgestellt, dass 12 Steuerpflichtige ihren Jahresabschluss nicht eingereicht hatten. Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten wurden in 14 Fällen Bußgeldbescheide mit insgesamt verhängten Geldstrafen in Höhe von 158.000 KM erlassen.
Im Kanton West-Herzegowina wurden 16 Kontrollen durchgeführt, bei denen 31 gemeldete Arbeitnehmer und 5 Steuerpflichtige, die den Umsatz nicht über ein Kassensystem erfasst hatten, angetroffen wurden. Es wurde festgestellt, dass 1 Steuerpflichtiger seinen Jahresabschluss nicht eingereicht hatte. Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten wurden in 9 Fällen Bußgeldbescheide mit insgesamt verhängten Geldstrafen in Höhe von 32.600 KM erlassen.
Im Kanton Una-Sana wurden 21 Kontrollen durchgeführt, bei denen 62 gemeldete Arbeitnehmer, 1 nicht gemeldeter Arbeitnehmer und 3 Steuerpflichtige, die den Umsatz nicht über ein Kassensystem erfasst hatten, angetroffen wurden. Während der Kontrollen wurde festgestellt, dass 3 Steuerpflichtige ihre Jahresabschlüsse nicht eingereicht hatten. Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten wurde 1 Betrieb versiegelt und in 8 Fällen wurden Bußgeldbescheide mit insgesamt verhängten Geldstrafen in Höhe von 47.700 KM erlassen.
Im Kanton 10 wurden 16 Kontrollen durchgeführt, bei denen 5 gemeldete Arbeitnehmer, 3 Steuerpflichtige ohne installierte Kasse und 1 Steuerpflichtiger, der den Umsatz nicht über ein Kassensystem erfasst hatte, angetroffen wurden. Während der Kontrollen wurde festgestellt, dass 12 Steuerpflichtige ihre Jahresabschlüsse nicht eingereicht hatten. Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten wurden in 13 Fällen Bußgeldbescheide mit insgesamt verhängten Geldstrafen in Höhe von 136.500 KM erlassen.
Im Kanton Bosnien-Podrinje wurden 4 Kontrollen durchgeführt. Während der Kontrollen wurde festgestellt, dass 3 Steuerpflichtige ihren Jahresabschluss nicht eingereicht hatten. Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten wurden in 3 Fällen Bußgeldbescheide mit insgesamt verhängten Geldstrafen in Höhe von 33.000 KM erlassen.
Im Kanton Posavina wurden 6 Kontrollen durchgeführt, bei denen 17 gemeldete Arbeitnehmer, 1 nicht gemeldeter Arbeitnehmer und 2 Steuerpflichtige, die den Umsatz nicht über ein Kassensystem erfasst hatten, angetroffen wurden. Während der Kontrollen wurde festgestellt, dass 2 Steuerpflichtige ihre Jahresabschlüsse nicht eingereicht hatten. Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten wurden in 5 Fällen Bußgeldbescheide mit insgesamt verhängten Geldstrafen in Höhe von 37.000 KM erlassen.
Die Steuerverwaltung der Föderation von Bosnien und Herzegowina wird ihre Aktivitäten zur Stärkung der Steuerehrlichkeit und zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft fortsetzen, um eine gesetzeskonforme Geschäftstätigkeit und den Schutz der öffentlichen Einnahmen zu gewährleisten.
Komentari (0)
Prijavite se za komentiranje
PrijavaJos nema komentara. Budite prvi!
Minuta
Sve →Iz drugih kategorija

Hoher Repräsentant nicht gewählt: Deutsche, Franzosen und Briten gegen Amerikaner, neuer Versuch Ende Juni

ČOVIĆ OHNE GNADE Wie diejenigen, die Ademović ins Amt brachten, ihm eine politische Hölle bereiteten




Sonniger Samstag, es wird recht warm




Tragödie im albanischen Ferienort: Zwei Minderjährige ertrunken













