
(Patria) - Heute ist der 34. Jahrestag der Schlacht um Brčanska Malta. An diesem Tag gerieten Angehörige der damaligen JNA, Soldaten und Reservisten, die mit einem Militärkonvoi Tuzla verließen, in einen Konflikt mit Polizisten, deren Aufgabe es war, den Auszug der Kolonne aus der Stadt zu begleiten.
Wie Ilija Jurišić, der rechtskräftig von Kriegsverbrechervorwürfen freigesprochen wurde, später aussagte, erhielt er an diesem Tag eine Benachrichtigung vom Feld, dass aus der Kolonne das Feuer auf Polizeipatrouillen und umliegende Gebäude eröffnet worden sei, woraufhin den Polizisten von Tuzla die Erlaubnis erteilt wurde, „auf das Feuer mit Feuer zu antworten“. Bei dieser Gelegenheit gerieten Lastwagen in Brand, in denen Soldaten unter dem Kommando von Mile Dubajić ums Leben kamen.
Dieses Datum wird als Beginn der Verteidigung der Stadt Tuzla und dieses Teils von Bosnien und Herzegowina begangen.
An der Brčanska Malta starben drei Angehörige der Polizeistation Tuzla und 33 JNA-Soldaten aus der Kolonne.
Der Fall, bekannt als „Tuzla-Kolonne“, war Gegenstand mehrerer Gerichtsverfahren.
Das erste Verfahren wurde von überlebenden Teilnehmern der Kolonne eingeleitet, die 1999 über den Verband der Lagerinsassen der Republika Srpska Dokumente an das Haager Tribunal übergaben. Das Haager Tribunal gab den Fall an die Justiz von BiH zurück, woraufhin die Bezirksstaatsanwaltschaft in Bijeljina ein Verfahren einleitete. Der Fall wurde dann an die Staatsanwaltschaft von BiH übertragen, die 2009 die Ermittlungen gegen den damaligen Bürgermeister von Tuzla, Selim Bešlagić, und andere einstellte.
Das bekannteste Verfahren in diesem Fall war jedoch das vor der Justiz der Republik Serbien. Das Berufungsgericht in Belgrad sprach den damaligen Berater des Leiters der Polizeistation (SJB) Tuzla, Ilija Jurišić, 2016 rechtskräftig von der Anschuldigung frei, den Angriff auf JNA-Soldaten befohlen zu haben. Jurišić war zuvor 2013 in erster Instanz vom Fachbereich für Kriegsverbrechen des Obersten Gerichts in Belgrad zu 12 Jahren Haft verurteilt worden.
In der Begründung seiner Entscheidung merkte das Berufungsgericht an, dass „die Beweisbarkeit der Vorwürfe aus der Anklage der Staatsanwaltschaft für Kriegsverbrechen im Bereich des Zweifels verblieben sei“ und dass das Urteil erster Instanz auf einer fehlerhaft und unvollständig festgestellten Sachlage beruht habe.
Nach der Bewertung und Analyse der vorgelegten Beweise kam das Gericht zu dem Schluss, dass keine direkten Beweise dafür vorlagen, dass Jurišić die ihm vorgeworfene Straftat begangen hat.
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