Staatsanwaltschaft von BiH ermittelt seit einem Jahr wegen gefälschter Universitätsdiplome, noch keine Anklagen

Patria
AutorPatria
19:00
Podijeli:
Staatsanwaltschaft von BiH ermittelt seit einem Jahr wegen gefälschter Universitätsdiplome, noch keine Anklagen

(Patria) - Vor 12 Monaten wurde die Aktion "Cluster" an 18 Standorten in BiH durchgeführt, Hochschulen in mehreren bosnischen Städten wurden durchsucht, und bis heute wurde keine Anklage erhoben oder die Ermittlungen abgeschlossen.

Fortsetzungen der Aktion gab es auch im Dezember 2023 und Januar 2024.

Die Staatsanwaltschaft von BiH gibt auch ein Jahr nach der Aktion keine konkreten Informationen.

„Das Verfahren im Zusammenhang mit der Aktion „Cluster“ ist in Arbeit, kürzlich wurden zusätzliche Aktivitäten durchgeführt, da die Staatsanwaltschaft und die Partneragenturen, die an dem Fall arbeiten, neue Informationen und Erkenntnisse über mögliche Unregelmäßigkeiten gewinnen, die wir nicht ignorieren können und wollen. Daher wird es einige Zeit dauern, bis die Aktivitäten abgeschlossen sind und eine staatsanwaltschaftliche Entscheidung getroffen wird, und zwar in naher Zukunft. Eine größere Anzahl von Verdächtigen ist in dem Fall involviert“, teilte die Staatsanwaltschaft von BiH auf Anfrage von Patria mit.

Obwohl erwartet wurde, dass einige Universitäten ihre Betriebserlaubnis verlieren würden, da verdeckte Ermittler der SIPA in kurzer Zeit gefälschte Diplome erwarben, geschah dies nicht. Bei den Aktionen wurden Geld, Dokumente, Studentenakten, Matrikel und Aufzeichnungen beschlagnahmt. Bei den Durchsuchungen wurden zunächst 450.000 KM gefunden, die vermutlich aus dem Verkauf von Diplomen stammen.

Jahrelang sammelten verdeckte Ermittler der SIPA unter dem Deckmantel von Studenten Informationen an diesen Universitäten, die gegen eine Geldsumme nicht nur ein, nicht zwei, sondern drei Universitätsdiplome erhielten, ohne jemals Vorlesungen besucht oder andere Verpflichtungen erfüllt zu haben. So erhielten die Ermittler innerhalb weniger Monate drei verschiedene Diplome von drei verschiedenen Universitäten. Das Geld für die Diplome wurde über Vermittler gezahlt, und innerhalb weniger Monate erhielten sie die Diplome „in die Hand“. Matrikel wurden nachträglich geändert, um die „Immatrikulation von Studenten rückwirkend darzustellen“. Durch die Verfolgung der Geldspur ist jedoch klar, dass es keine tatsächliche Immatrikulation dieser Personen gab.

Es handelt sich um private Universitäten in Brčko, Banja Luka, Travnik und Mostar. Sie wurden größtenteils 2020 und 2021 akkreditiert, und in den Kommissionen saßen Professoren, von denen zwei später Mitglieder des Verwaltungsrats der Agentur für die Entwicklung der Hochschulbildung und Qualitätssicherung wurden, und einer ist sogar Eigentümer von zwei Universitäten, die Gegenstand der Ermittlungen sind.

Wie in den Medien berichtet wurde, sind Dekane und andere Mitarbeiter von Hochschulen wie Zoran Kalinić, Vaso Pajić, Vladimir Stojanović, Vojislav Škrbić, Denis Pračić, Dragan Ilić, Goran Lalović, Dušan Perić, Ljubiša Todorović in die Ermittlungen einbezogen. Zu den Hochschulen gehören die Unabhängige Universität Banja Luka (NUBL), die Universität für Betriebswirtschaft (UPS) Banja Luka, die Hochschule für angewandte und Rechtswissenschaften „Prometej“ Banja Luka, die Paneuropäische Universität „Apeiron“ und die Universität für Wirtschaftsingenieurwesen und Management (PIM) Banja Luka, die Universität Travnik und die Internationale Universität Travnik, die neu gegründete Viktoria Internationale Universität, Mostar, entstanden 2023 durch die Vereinigung der Universität der modernen Wissenschaften CKM Mostar und der Hochschule „Union“ Mostar, sowie die Europäische Universität aus dem Distrikt Brčko.

Im staatlichen Register der akkreditierten Hochschulen in BiH, das von der Agentur für die Entwicklung der Hochschulbildung und Qualitätssicherung BiH (HEA BiH) geführt wird, sind insgesamt 38 Hochschulen aufgeführt, davon 20 aus der FBiH, 15 in der RS und drei aus dem Distrikt Brčko. Laut Informationen von Patria sind einige Universitäten trotz der Ermittlungen im Prozess der Reakkreditierung.

Die Zuständigkeiten der staatlichen Agentur umfassen unter anderem die Festlegung von Kriterien und die Abgabe von Empfehlungen für die Akkreditierung, die Führung des Registers der akkreditierten Fakultäten und Universitäten, die Festlegung von Qualitätsstandards für das Studium sowie die Vertretung von BiH in internationalen Qualitätsorganisationen, also alles, was die Entität RS später durch ihr Gesetz geregelt hat.

Die Agentur für Hochschulbildung der RS führt jedoch parallele Prozesse durch, ungeachtet der Entscheidung des Verfassungsgerichts von BiH, das auf seiner Sitzung am 29. September 2023 zehn Artikel und Punkte des Gesetzes über die Qualitätssicherung in der Hochschulbildung der Republika Srpska, das 2020 verabschiedet wurde, für nichtig erklärte, da sie im Widerspruch zur Verfassung von BiH und dem staatlichen Rahmenrecht für Bildung, das 2007 verabschiedet wurde, stehen.

Die Bildung ist in der Republika Srpska und den zehn Kantonen der Föderation BiH sowie im Distrikt Brčko als besondere Verwaltungseinheit den Entitäten zugeordnet. Die staatliche Agentur für die Entwicklung der Hochschulbildung wurde jedoch 2008, ein Jahr nach dem Rahmenrecht für Hochschulbildung von 2007, mit klar definierten Zuständigkeiten gebildet.

Die Entität RS gründete ihre Agentur für Hochschulbildung im Jahr 2011.

Angesichts des Rahmenrechts auf Ebene von BiH sollten die Gesetze auf niedrigeren Ebenen angepasst werden. In diesem Fall arbeitete die Agentur für Hochschulbildung der RS parallel zur staatlichen Agentur, reichte Anträge auf Mitgliedschaft in internationalen Organisationen ein und vertrat die Entität außerhalb von BiH, was bei zahlreichen europäischen Partnern zu Verwirrung führte.

Das Verfassungsgericht von BiH erklärte Bestimmungen für nichtig, die der entitätlichen Agentur für Hochschulbildung die Empfehlung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis für eine Hochschule, die Durchführung des Akkreditierungsverfahrens für Fakultäten und Studienprogramme sowie die Festlegung von Qualitätsstandards vorschreiben. Aus dieser Agentur heißt es jedoch, dass sie ihre Arbeit fortsetzen und die Entscheidungen des Verfassungsgerichts von BiH nicht befolgen werde.

„Die Agentur sieht sich seit ihrer Gründung im Jahr 2011 bis heute mit permanenten Versuchen konfrontiert, ihre Zuständigkeiten im Bereich der Qualitätssicherung in der Hochschulbildung zu bestreiten und diese auf die Ebene der Institutionen von Bosnien und Herzegowina zu übertragen. Auch diese politische Entscheidung des Verfassungsgerichts stellt eine Fortsetzung dieser Versuche dar. Durch die konsequente Anwendung der Rechtsakte und internationalen Standards in diesem Bereich hat sich die Agentur trotz allem im Europäischen Hochschulraum als respektable Institution im Bereich der Qualitätssicherung positioniert, wovon die Errungenschaften der Agentur auf internationaler Ebene und die Mitgliedschaften in ENQA (assoziierendes Mitglied), CEENQA und INQAHEE zeugen. Die Agentur wird auch in Zukunft ihre Tätigkeit gemäß den Gesetzen und Vorschriften der Republika Srpska und BiH sowie den internationalen Standards im Bereich der Qualitätssicherung ausüben“, hieß es am 29. September von der Agentur.

Das Verfassungsgericht von BiH erklärte auch Bestimmungen des Gesetzes für nichtig, die der entitätlichen Agentur die Durchführung des Verfahrens zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen (Diplome) vorschreiben, und auf ihrer offiziellen Website wird diese Dienstleistung weiterhin angeboten.

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