
(Patria) - Vor der Berufungskammer des Gerichts von Bosnien und Herzegowina (BiH) wurde heute der wiederaufgenommene Prozess gegen Fikret Hodžić und seine Firma "F.H. Srebrena malina" fortgesetzt, nachdem das Verfassungsgericht von BiH das Urteil aufgehoben hatte, mit dem sie wegen Amtsmissbrauchs beim Kauf von Beatmungsgeräten im Jahr 2020 verurteilt worden waren.
Mirna Avdibegović, Hodžićs Anwältin, sagte nach der Anhörung, dass der Staatsanwalt die Anklage geändert habe und Hodžić sowie der juristischen Person "FH Srebrena malina" nun die Straftaten "Amtsmissbrauch und Befugnisüberschreitung" sowie "Geldwäsche" zur Last lege.
Auf die Frage von Journalisten, was sich nun im Vergleich zur früheren Anklage geändert habe, antwortete sie:
"Geändert wurde, dass der Staatsanwalt den Tenor des erstinstanzlichen Urteils abgeschrieben hat, zu dem das Verfassungsgericht von BiH festgestellt hatte, dass der Verdacht nicht ausgeräumt sei, dass es eine Tat enthalte, deretwegen Fikret Hodžić nicht angeklagt war. Man kann die Anklage nicht von diesem Moment an betrachten, das Strafverfahren ist eine Einheit und dauert von der Untersuchung, von der Vernehmung des Verdächtigen in der Untersuchung vor Erhebung der Anklage, was eine Voraussetzung für die Durchführung des Strafverfahrens ist, bis zur Rechtskraft des Urteils.
Der Missbrauch bestand von Anfang an nicht, und die Elemente der Straftat 'Amtsmissbrauch' sind auch in dieser Sachverhaltsschilderung der Anklage nicht enthalten, aber dazu werden wir uns etwas später äußern. Die gesamte Argumentation, die der Staatsanwalt heute vorgebracht hat, wurde bereits vom Verfassungsgericht zurückgewiesen."
Sie wiederholte, dass es in der Anklage keine Straftat gebe, die Hodžić zur Last gelegt werde.
"Die Elemente der Straftat des Amtsmissbrauchs oder der Befugnisüberschreitung sind weder im damaligen Tenor des erstinstanzlichen Urteils noch in der Sachverhaltsschilderung der bestätigten Anklage enthalten, noch jetzt in der vom Staatsanwalt so genannten geänderten Anklage", sagte Avdibegović.
Der Staatsanwalt Džermin Pašić verlas heute auf vorherige Anordnung der Berufungsabteilung des Gerichts von BiH die präzisierte Anklage, mit der Fikret Hodžić und der juristischen Person "FH Srebrena malina" nun die Straftaten "Amtsmissbrauch und Befugnisüberschreitung" sowie "Geldwäsche" zur Last gelegt werden.
Während des Beweisverfahrens in der heutigen Verhandlung führte die Verteidigerin von Fikret Hodžić, Mirna Avdibegović, eine vergleichende Analyse der Protokolle der Vernehmung des Angeklagten Fikret Hodžić mit der Sachverhaltsschilderung der Anklage durch.
Mit dieser Analyse stellte sie fest, dass die Straftat des Amtsmissbrauchs damals absolut weder in der Anklage noch in den Vernehmungsprotokollen existierte.
Sie stellte also fest, dass in der Sachverhaltsschilderung, die Fikret Hodžić damals vorgelegt wurde, die rechtliche Qualifikation des Amtsmissbrauchs nicht existierte.
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