
(Patria) - Die Europäische Union hat im Rahmen des Energieunterstützungspakets Bosnien und Herzegowina 70 Millionen Euro an nicht rückzahlbaren Mitteln zur Abmilderung der Folgen der Energiekrise und zur Verbesserung der Energieeffizienz bereitgestellt. Die Unterstützung umfasst 50 Millionen Euro für rund 190.000 gefährdete Haushalte und 20 Millionen Euro für die Verbesserung der Energieeffizienz in rund 4.000 Haushalten sowie rund 400 Mikro-, Klein- und Mittelbetrieben.
Im Rahmen der Unterstützung für gefährdete Haushalte wurde in der Republika Srpska die nicht rückzahlbare EU-Hilfe zur Abmilderung der negativen sozioökonomischen Auswirkungen der Energiekrise in Bosnien und Herzegowina ausgezahlt. Rund 67.000 gefährdete Haushalte haben bereits die von der Europäischen Union bereitgestellten Mittel erhalten.
In der Föderation Bosnien und Herzegowina hat das Föderale Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik am 23. Oktober 2023 eine öffentliche Ausschreibung für die Vergabe der EU-Hilfe an gefährdete Haushalte veröffentlicht. Die Regierung der Föderation BiH wird auf ihrer morgigen Sitzung die endgültige Entscheidung über die Einzelbeträge pro Haushalt und die Gesamtmittel treffen, die an die Gemeinden und Städte überwiesen werden, die anschließend die Auszahlungen an die Endbegünstigten vornehmen, teilte die EU-Delegation mit.
Die Regierung der Föderation BiH hatte bereits eine bestimmte Entscheidung getroffen, die eine Auszahlung von 300 KM bzw. 600 KM vorsah. Die Regierung der Föderation BiH hat jedoch ihre frühere Entscheidung geändert, sodass anstelle von 300 KM ein Betrag ausgezahlt wird, der 400 KM für die Kategorie der Rentner nicht überschreiten darf, während die Entscheidung über maximal 600 KM für die anderen drei Kategorien unverändert bleibt.
Wir erinnern daran, dass 152.488 Haushalte die Kriterien gemäß der öffentlichen Ausschreibung des Föderalen Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik erfüllt haben. Minister Adnan Delić hat für Donnerstag eine Pressekonferenz angekündigt, auf der alle Details zur Überweisung an die Gemeinden und Städte sowie zu den Zahlungen an die Antragsteller bekannt gegeben werden.
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