
(Patria) - Der Botschafter von Bosnien und Herzegowina in Österreich, Siniša Bencun, empfing die Wirtschaftsministerin der Region Una-Sana (USK), Samra Mehić, aber die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zog nicht das Treffen selbst auf sich, sondern ein Detail im Hintergrund der dabei entstandenen Fotos.
Im Büro des Botschafters sind neben der Flagge von Bosnien und Herzegowina auch Symbole der Entität Republika Srpska zu sehen.
Obwohl es sich um die offizielle Flagge einer der Entitäten handelt, wird ihre Anbringung in einem Raum, der im Ausland ausschließlich Bosnien und Herzegowina repräsentiert, als inakzeptabel angesehen, schreibt Vijesti.ba.
Ein solches Vorgehen des Botschafters Bencun, das vermutlich kein Einzelfall unter Diplomaten aus der Entität RS ist, steht im Widerspruch zum Beschluss über das Vorgehen von Mitarbeitern des Außenministeriums von BiH und diplomatisch-konsularischen Vertretungen, der im Februar 2022 verabschiedet wurde.
Mit diesem Beschluss, der von der damaligen Außenministerin von BiH, Bisera Turković, unterzeichnet wurde, ist klar festgelegt, dass Botschafter und andere Vertreter des Staates ausschließlich die Staatssymbole von Bosnien und Herzegowina, d.h. die Flagge, das Wappen und die Hymne, gemäß den geltenden Gesetzen verwenden.
Neben den nationalen Vorschriften wird ein solches Vorgehen auch mit einem Verstoß gegen die Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen in Verbindung gebracht. Artikel 20 dieses Übereinkommens besagt, dass die diplomatische Mission und ihr Leiter das Recht haben, die Flagge und das Wappen des Staates, den sie vertreten, anzubringen, was in diesem Fall ausschließlich die Symbole von Bosnien und Herzegowina bedeutet.
Die Gesetze in Bosnien und Herzegowina, die die Verwendung von Flaggen und Wappen regeln, beziehen sich hauptsächlich auf das äußere Erscheinungsbild von diplomatischen Vertretungen, was in der Praxis den Botschaftern Raum ließ, die Innenräume nach eigenen Kriterien zu gestalten.
Botschaften sind jedoch Staatseigentum und Räume, in denen der Staat Bosnien und Herzegowina und nicht seine Entitäten repräsentiert werden sollte.
Ein besonderes Problem stellt die Tatsache dar, dass Bosnien und Herzegowina noch kein Gesetz über auswärtige Angelegenheiten verabschiedet hat, das solche Fragen genauer regeln und ähnliche Situationen in Zukunft verhindern würde.
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