Schmidt hat keine Absicht, in Bezug auf Staatseigentum einzugreifen: Alles liegt beim Ministerrat von BiH, sie sollen eine Kommission bilden

Patria
AutorPatria
13:50
Podijeli:
Schmidt hat keine Absicht, in Bezug auf Staatseigentum einzugreifen: Alles liegt beim Ministerrat von BiH, sie sollen eine Kommission bilden

(Patria) - Der Hohe Repräsentant in BiH, Christian Schmidt, hat keine Absicht, die Frage des Staatseigentums zu lösen, sondern hat die Kommission für Staatseigentum und den Ministerrat von BiH aufgefordert, die notwendigen Entscheidungen zu treffen und die blockierten Fragen des Eigentums und der Investitionen zu klären.

„Wir haben Entscheidungen des Verfassungsgerichts von BiH, das mehrmals gefordert hat, dass der Staat auf seiner Ebene eine Lösung für diese Frage findet. Ich frage mich auch, warum die Möglichkeiten, die durch die Entscheidung von Paddy Ashdown und auch durch meine Entscheidung geboten werden, nicht berücksichtigt wurden. Paddy Ashdown sagte in seiner Entscheidung, dass bei öffentlichem Interesse, also Interesse der Bürger, eine Ausnahme gemacht werden kann, wenn es sich um Staatseigentum handelt, das in diesem Fall für öffentliche Zwecke genutzt werden kann. Meine Frage ist, warum keine Kommission gebildet wird, die entscheidet, was eine Ausnahme sein kann, und damit der Druck auf Bürgermeister und Gemeinden verringert wird. In vielen Fällen wissen sie nicht, was sie mit einigen Infrastrukturprojekten und der Industrie tun sollen. Dies kann ohne Gesetzesänderungen geschehen, sondern nur mit Zustimmung des Ministerrats von BiH. Wo ist der Ministerrat in all dem in den vergangenen Jahren“, sagte Schmidt am Freitag auf FACE TV.

Es sei daran erinnert, dass die Kommission für Staatseigentum Ende 2004 durch den Beschluss zur Gründung der Kommission für Staatseigentum eingesetzt wurde und die Änderung des Beschlusses zur Gründung, die sich auf die Zusammensetzung bezieht, vom Ministerrat von BiH im Jahr 2018 verabschiedet wurde. Seitdem wurde jedoch nie eine neue Zusammensetzung ernannt, wodurch die Arbeit dieser Kommission eingestellt wurde.

Das gemeinsame Kollegium beider Häuser der Parlamentarischen Versammlung von BiH hielt am 15. Oktober dieses Jahres eine Sitzung ab und forderte die Kommission für Staatseigentum, die Feststellung und Verteilung von Staatseigentum, die Bestimmung der Rechte und Pflichten von BiH, der Entitäten und des Distrikts Brčko von BiH bei der Verwaltung von Staatseigentum zu einem detaillierten Arbeitsbericht auf.

Während einige Institutionen ihren Verpflichtungen auswichen und keine Mitglieder für die Kommission delegierten, führten sie die Eintragung von Staatseigentum durch, wie im Fall der Republikanischen Verwaltung für Geodäsie und Liegenschaftsangelegenheiten der Republika Srpska, die Wälder auf die Entität RS eintrug.

Wie der Vorsitzende der Kommission, Džemail Ćibo, in der dem gemeinsamen Kollegium vorgelegten Information mitteilte, fand die letzte Sitzung im Jahr 2016 statt, und die neue Zusammensetzung nach der Änderung des Beschlusses im Jahr 2018 wurde nie ernannt.

„Der Gründungsbeschluss sieht vor, dass die Kommission für Staatseigentum Folgendes vorbereitet: Kriterien, die angewendet werden, um festzustellen, wem das Eigentum gehört – Bosnien und Herzegowina, den Entitäten und dem Distrikt Brčko von Bosnien und Herzegowina; Gesetzesentwürfe zur Annahme, die die Anwendung der Kriterien sicherstellen; Vorschläge zur Eintragung von Eigentum in öffentliche Register in Bosnien und Herzegowina und auf dem Territorium anderer Staaten; Vorschläge für Kriterien zur Übernahme von Eigentum von der Ebene der Entitäten und des Distrikts Brčko auf die Ebene von Bosnien und Herzegowina im Falle der Übernahme von Aufgaben aus der Zuständigkeit der Entitäten auf die Ebene der Institutionen von Bosnien und Herzegowina; Vorschläge für eine angemessene Entschädigung, falls erforderlich, einschließlich einer Analyse der finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Lösungen in Bezug auf die Enteignung.

Eine wichtige Befugnis wird der Kommission für Staatseigentum durch die Bestimmungen des Gesetzes über das vorübergehende Verbot der Verfügung über Staatseigentum erteilt, das vorsieht, dass die Kommission für Staatseigentum auf Vorschlag einer interessierten Partei entscheiden kann, dass bestimmtes Staatseigentum vom vorübergehenden Verbot der Verfügung ausgenommen wird.

Es ist anzumerken, dass die Kommission für Staatseigentum gemäß den Bestimmungen der genannten Rechtsvorschriften kein Organ ist, das über die Verfügung über Staatseigentum entscheidet, sondern ein Organ, das auf begründete Anträge interessierter Parteien die Ausnahme einer bestimmten Immobilie vom Verbot der Verfügung zulassen kann, während die Verfügung selbst unter den Bedingungen und auf die Weise erfolgt, die in den geltenden Rechtsvorschriften festgelegt sind“, heißt es in der Information.

Die Kommission für Staatseigentum wird als ständiges Gremium des Ministerrats von Bosnien und Herzegowina eingesetzt. Gemäß Artikel 6 des Gründungsbeschlusses hat die Kommission für Staatseigentum elf (11) Mitglieder, die Folgendes vertreten: das Kabinett des Vorsitzenden des Ministerrats von Bosnien und Herzegowina; das Justizministerium von Bosnien und Herzegowina; das Finanz- und Schatzministerium von Bosnien und Herzegowina; die Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina; das Föderale Justizministerium; die Föderale Staatsanwaltschaft; die Föderale Verwaltung für Geodäsie und Liegenschaftsangelegenheiten; das Justizministerium der Republika Srpska; die Staatsanwaltschaft der Republika Srpska; die Republikanische Verwaltung für Geodäsie und Liegenschaftsangelegenheiten der Republika Srpska; sowie die Regierung des Distrikts Brčko von Bosnien und Herzegowina.

„Jeder Leiter der in der Kommission vertretenen Institutionen ist verpflichtet sicherzustellen, dass seine Institution von einem Vertreter vertreten wird, der über alle Vertretungsbefugnisse verfügt, einschließlich der Befugnis, in ihrem Namen auf Sitzungen der Kommission Entscheidungen zu treffen. Der Beschluss über die Ernennung der Mitglieder der Kommission wird vom Ministerrat gefasst.

Nach der Änderung der Struktur der Kommission für Staatseigentum, die durch den Beschluss über die Änderung des Beschlusses zur Gründung der Kommission für Staatseigentum, die Feststellung und Verteilung von Staatseigentum, die Bestimmung der Rechte und Pflichten von Bosnien und Herzegowina, den Entitäten und dem Distrikt Brčko von Bosnien und Herzegowina bei der Verwaltung von Staatseigentum („Amtsblatt von BiH“, Nr. 58/18) erfolgte, und zwar aufgrund der Tatsache, dass trotz zahlreicher Aufforderungen des Antragstellers, d. h. des Justizministeriums von Bosnien und Herzegowina, bestimmte Institutionen ihre Vertreter in der Kommission für Staatseigentum noch nicht vorgeschlagen haben, hat der Ministerrat bis heute keine neue Zusammensetzung der Kommission für Staatseigentum ernannt. Es ist anzumerken, dass die Kommission für Staatseigentum ihre letzte Sitzung im Oktober 2016 abgehalten hat und in der Zwischenzeit eine größere Anzahl von Anträgen auf Ausnahme vom vorübergehenden Verbot der Verfügung über Staatseigentum eingegangen ist“, so Ćibo in seiner Antwort.

Komentari (0)

Prijavite se za komentiranje

Prijava

Jos nema komentara. Budite prvi!

Minuta

Sve →

Iz drugih kategorija