Verlängerte Verbote für Verdächtige im Fall „Spengavanje“

Patria
AutorPatria
19:23
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Verlängerte Verbote für Verdächtige im Fall „Spengavanje“

(Patria) - Die Sonderabteilung des Obersten Gerichtshofs der FBiH hat auf Vorschlag des zuständigen Bundesstaatsanwalts eine Entscheidung getroffen, die die weitere Notwendigkeit der Anwendung bestimmter zuvor verhängter Verbote für die Verdächtigen im Fall gegen Vahidin Munjić und andere feststellt, schreibt Faktor.

Mit der Entscheidung des Gerichts ist es den Verdächtigen Arijana Huseinović-Ajanović und Ervin Mušinović weiterhin untersagt, bestimmte dienstliche Pflichten auszuüben, und zwar: Huseinović-Ajanović die Ausübung jeglicher dienstlicher Funktion innerhalb der Regierung der FBiH und Mušinović die Ausübung jeglicher dienstlicher Funktion innerhalb der Bundespolizeibehörde (FUP) und des Bundesinnenministeriums.

Darüber hinaus ist es den Verdächtigen Vahidin Munjić, Muhamed Ohranović und Ervin Mušinović untersagt, die Diensträume der FUP und des Bundesinnenministeriums zu betreten oder sich ihnen auf eine Entfernung von weniger als 100 Metern zu nähern, während es der Verdächtigen Arijana Huseinović-Ajanović untersagt ist, sich den Diensträumen der Regierung der FBiH auf eine Entfernung von weniger als 100 Metern zu nähern.

Das Gericht hat gleichzeitig ein Kontaktverbot für die Verdächtigen Vahidin Munjić, Muhamed Ohranović, Arijana Huseinović-Ajanović und Ervin Mušinović sowie ein Kontaktverbot mit der Verdächtigen Mirela Bubalo und bestimmten anderen Personen verhängt, mit der Verpflichtung, einen Mindestabstand von 100 Metern zueinander einzuhalten.

Die Einhaltung der verhängten Maßnahmen wird von den zuständigen Polizeibehörden überwacht, und die Verdächtigen wurden darauf hingewiesen, dass bei Verstößen gegen die verhängten Maßnahmen eine Haftstrafe verhängt werden kann.

Mit derselben Entscheidung wurden die Verbote für die Verdächtigen Vahidin Munjić und Muhamed Ohranović aufgehoben, die sich auf das Verbot der Ausübung dienstlicher Pflichten innerhalb der FUP bezogen.

Munjić und Ohranović sind nämlich inzwischen in den Ruhestand getreten, so dass für die genannte Verbotsmaßnahme keine Notwendigkeit mehr besteht.

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