
(Patria) - Auf der heutigen Sitzung der Präsidentschaft von Bosnien und Herzegowina überstimmten Denis Bećirović und Željko Komšić Željka Cvijanović. Die beiden unterstützten den Gesetzesentwurf über Staatseigentum.
Der Gesetzesentwurf wurde auf Antrag des Vorsitzenden Denis Bećirović und des Mitglieds der Präsidentschaft Željko Komšić auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gesetzt.
Wie in der Begründung des vorgeschlagenen Gesetzes dargelegt, ist Bosnien und Herzegowina als Rechtsnachfolger der Republik Bosnien und Herzegowina Eigentümer des Staatseigentums, was bedeutet, dass es auch der Träger der Eigentumsrechte an diesem gesamten Eigentum ist, wobei die Institutionen von Bosnien und Herzegowina, aber auch die bosnischen Entitäten und alle anderen Regierungsebenen in Bosnien und Herzegowina das Eigentum nutzen oder besitzen können, das sie für die Ausübung ihrer individuellen Zuständigkeiten benötigen, in dem Umfang, in dem sie durch ein Gesetz der Parlamentarischen Versammlung von Bosnien und Herzegowina ermächtigt werden könnten.
Dieses Gesetz geht nun an die Parlamentarische Versammlung von Bosnien und Herzegowina.
Wie im Gesetzestext dargelegt, "kann Staatseigentum mit vorheriger Zustimmung der Parlamentarischen Versammlung von Bosnien und Herzegowina oder einer anderen durch dieses Gesetz bestimmten Stelle verkauft oder verschenkt werden".
Es wird auch dargelegt, dass Staatseigentum gegen Entgelt zur Nutzung und Verwaltung überlassen werden kann.
Mit diesem Gesetz wird auch ein Einheitliches Register des Staatseigentums eingerichtet.
Das Gesetz sieht vor, dass Eigentum, Verfügung, Verwaltung und Nutzung von Staatseigentum gemäß den Prinzipien der Kooperation, Koordination und des gegenseitigen Verständnisses erfolgen, die am besten zu Gerechtigkeit und Toleranz, friedlichen Beziehungen, Förderung des allgemeinen Wohlstands und der wirtschaftlichen Entwicklung, aber auch zur Wahrung der Souveränität und territorialen Integrität und politischen Unabhängigkeit von Bosnien und Herzegowina als Ganzes führen, wobei die Zuständigkeiten aller territorial-administrativen Regierungsebenen in Bosnien und Herzegowina geachtet werden.

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