
(Patria) - Das Gemeindegericht in Sanski Most hat die Anklage gegen den Gemeindebürgermeister Faris Hasanbegović bestätigt.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 21. Januar 2021 als Amtsperson – Bürgermeister der Gemeinde – im Bewusstsein, seine Befugnisse zur Erlangung eines Vorteils für D.M. und zur Schaffung formeller Voraussetzungen für die Einstellung von D.M. als leitender Referent und Liquidator in der Finanz-, Kassen- und Gemeinsamen Dienststelle der Gemeinde genutzt zu haben, obwohl er wusste, dass D.M. eine elektrotechnische Schule abgeschlossen hatte, eine Verordnung über Änderungen und Ergänzungen der Verordnung über die interne Organisation der Gemeinde erlassen zu haben.
In der Verordnung fügte er als Voraussetzung für die entsprechende Stelle die Anforderung hinzu, dass der Kandidat neben einer wirtschaftlichen Ausbildung auch eine elektrotechnische Ausbildung abgeschlossen haben muss, obwohl er wusste, dass diese Qualifikation nicht der Beschreibung der Stelle eines leitenden Referenten und Liquidators entsprach.
Nach der Änderung der Verordnung veröffentlichte der Angeklagte eine öffentliche Ausschreibung und erließ eine Entscheidung über die Einstellung eines Angestellten, wodurch er D.M. einen Vorteil in Form einer unbefristeten Anstellung verschaffte.
Somit hat der Angeklagte als Amtsperson, Bürgermeister der Gemeinde Sanski Most, bewusst seine offiziellen Befugnisse ausgeübt und dadurch einem anderen einen Vorteil verschafft, womit er eine Straftat gemäß Artikel 383 Absatz 1 des Strafgesetzbuches der Föderation BiH begangen hat.
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