
(Patria) - Die Sonderabteilung des Obersten Gerichtshofs der FBiH (POSKOK) hat Verbote für Vahidin Munjić, Arijana Huseinović-Ajanović, Muhamed Ohranović und Ervin Mušinović angeordnet.
Das Gericht hat für alle von ihnen ein Verbot der Ausübung ihrer Ämter angeordnet, wie Istraga.ba erfahren hat.
Zur Erinnerung: Die Kammer für Nicht-Gerichtsverhandlungen von POSKOK hat die erstinstanzliche Entscheidung über die Anordnung von Verboten für die erwähnte Vierergruppe aufgehoben und dem erstinstanzlichen Richter für das Vorverfahren aufgetragen, erneut zu entscheiden.
Die erstinstanzliche Entscheidung über die Anordnung von Verboten wurde aufgehoben, da die von der Verteidigung der Verdächtigen vorgelegten Beweise darin nicht begründet waren.
Während der Anhörung zur Anordnung von Verboten erklärten die zuständigen Staatsanwältinnen, dass die Korrespondenz aus den Telefonen von Vahidin Munjić ausreichende Beweise für die Anordnung von Verboten seien.
Der Oberste Gerichtshof POSKOK hatte ursprünglich am 14. November Verbote für Munjić und andere angeordnet, die sich auf das Verbot der Ausübung ihrer Ämter, die Kontaktaufnahme mit Zeugen, die Annäherung an die Gebäude der FBiH-Regierung, des FMUP und der FUP sowie die Kommunikation mit dem FBiH-Premierminister Nermin Nikšić und mehreren anderen Personen bezogen.
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