
(Patria) - Laut gesammelten Beweisen beläuft sich der unrechtmäßige Vermögensvorteil in diesem Fall mit korrupten Straftaten sowie der entstandene Schaden auf mehr als 10,8 Millionen KM.
Die Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft von BiH hat in einem Fall von hoher Korruption und organisierter Kriminalität Anklage erhoben, die sich auf die Straftaten organisierte Kriminalität, Amtsmissbrauch oder Machtmissbrauch, Abschluss eines schädlichen Vertrags und Geldwäsche bezieht, die zwischen 2005 und 2016 begangen wurden und für die 11 natürliche und 4 juristische Personen angeklagt sind.
In der Anklageschrift wird dargelegt, dass der erstangeklagte Uzunović Nedim als Organisator zusammen mit mehreren anderen Personen, mit denen er durch Verwandtschaftsbeziehungen oder auf andere Weise verbunden ist, als organisierte Gruppe agierend, gemäß gegenseitigen Absprachen, Planung und Ausführung von Straftaten, zum Zwecke der Erzielung unrechtmäßigen Vermögensvorteils und entgegen den Interessen des Unternehmens Bosnalijek AG, Finanztransaktionen über mehrere Offshore-Unternehmen, registriert auf den Britischen Jungferninseln und den Seychellen, zugunsten von Konten von Unternehmen in Lettland, Zypern und anderen Ländern für angebliche Marketing- oder Beratungsleistungen, die nicht erbracht wurden, durchgeführt hat.
In der Anklageschrift wird dargelegt, dass der erstangeklagte Uzunović Nedim als tatsächlicher Eigentümer von Offshore-Unternehmen und Direktor des
Vertretungsbüros der Firma Bosnalijek AG in Moskau, in der Absicht, die tatsächliche Herkunft, Natur und Herkunft des Geldes zu verschleiern und es unrechtmäßig in legale Finanzströme einzuschleusen, große Geldbeträge auf Konten eingezahlt hat, über die er verfügte, sowie auf Konten ihm nahestehender Personen, die anschließend für verschiedene Zwecke verwendet wurden, einschließlich des Kaufs von Immobilien, Aktien, Fahrzeugen und anderen Werten.
Laut den gesammelten Beweisen haben die Angeklagten das Unternehmen Bosnalijek AG Sarajevo mit einem Betrag von 10.849.609,43 KM geschädigt und sich einen unrechtmäßigen Vermögensvorteil in Höhe von 9.984.508,01 KM verschafft, über den sie weiter verfügten und den sie im Wirtschaftsverkehr nutzten, bewegliche und unbewegliche Vermögenswerte in Bosnien und Herzegowina und der Republik Kroatien kauften und Geld, von dem sie wussten, dass es durch die Begehung einer Straftat erlangt wurde, in legale Finanzströme einschleusten.
Die Staatsanwaltschaft von BiH und Partnerinstitutionen und -behörden, die an der Untersuchung in BiH und im Ausland beteiligt waren, insbesondere die Staatliche Agentur für Ermittlungen und Schutz, haben Hunderte von ausländischen und inländischen Finanztransaktionen in großen Beträgen dokumentiert, und über bestimmte Gelder und Vermögenswerte wurde während des Verfahrens ein Verfügungsverbot verhängt, und im Rahmen der Anklage wird die Einziehung des millionenschweren unrechtmäßigen Vermögensvorteils in individuell festgelegten Beträgen gefordert.
Angeklagt sind:
1. NEDIM UZUNOVIĆ, geboren 1976 in Mostar, Staatsbürger von BiH,
2. EMIN HADŽIOMEROVIĆ, geboren 1948 in Kotor Varoš, Staatsbürger von BiH,
3. JASMINA UZUNOVIĆ, geboren 1979 in Banja Luka, Staatsbürgerin von BiH,
4. SEAD UZUNOVIĆ, alias „Sejo“, geboren 1952 in Konjic, Staatsbürger von BiH,
5. MUNIR ĆUKLE, geboren 1970 in Konjic, Staatsbürger von BiH,
6. NADIJA ĆUKLE, geboren 1978 in Sarajevo, Staatsbürgerin von BiH,
7. ALMA TURAJLIĆ, geboren 1985 in Banja Luka, Staatsbürgerin von BiH,
8. AZIZ ŠUKALO, geboren 1958 in Foča, Staatsbürger von BiH,
9. VEDAD TUZOVIĆ, alias „Vedo“, geboren 1976 in Sarajevo, Staatsbürger von BiH,
10. BOGDAN JOKOVIĆ, geboren 1958 in Belgrad, Staatsbürger von BiH und der Republik Serbien,
11. ANEL VRTIĆ, alias „Crni“, geboren 1976 in Sarajevo, Staatsbürger von Bosnien und Herzegowina,
12. Juristische Person „SERRETA INVESTING“ GmbH Sarajevo,
13. Juristische Person „LIBERO 5“ GmbH Konjic,
14. Juristische Person „TURIST BEST“ AG Konjic, und
15. Juristische Person „EMKO GRAĐENJE“ GmbH Rogoznica.
Die Behauptungen der Anklage wird die Staatsanwaltschaft durch die Ladung von 24 Zeugen, einem Sachverständigen und die Vorlage von mehreren hundert Beweismitteln, einschließlich Dokumenten internationaler Rechtshilfe, die von Justizinstitutionen Lettlands, Zyperns, Kroatiens, Sloweniens usw. erhalten wurden, beweisen.
Die Anklageschrift wurde zur Bestätigung an das Gericht von BiH weitergeleitet.
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