
(Patria) - Die Zentralbank von BiH veröffentlicht eine Absichtserklärung – Aufforderung zur Informationsbeschaffung und Marktforschung.
„In Anbetracht der Tatsache, dass die Zentralbank von Bosnien und Herzegowina gemäß ihren strategischen und anderen Planungsdokumenten seit langem den notwendigen Bau eines Geschäftsgebäudes für die Bedürfnisse der Hauptniederlassung Sarajevo plant, wenden wir uns mit diesem Schreiben an Vertreter der lokalen Selbstverwaltung, juristische Personen und Bürger im Kanton Sarajevo, um Informationen für eine gründliche Marktforschung zu erhalten.
Alle interessierten Parteien müssen Daten über ein potenzielles Grundstück – eine Baugrundstück, die für den Bau eines Geschäftsgebäudes von öffentlichem Interesse geeignet ist, unter folgenden Mindestanforderungen liefern:
- Detaillierte Beschreibung des Grundstücks (Parzelle), genaue Lage und Grundriss;
- Grundstücksfläche (Baugrundstück), mindestens 2300 m2;
- Angemessener Verkehrs- und Zugang zu dem Baugrundstück und gute Anbindung an die Hauptverkehrsstraße;
- Ordentliches Eigentum, ohne eingetragene Belastungen, vorzugsweise mit einem gültigen Grundbuchauszug;
- Möglichkeit des unterirdischen und oberirdischen Baus nach dem Prinzip -2+P+3;
- Detaillierte Informationen über den bestehenden Bebauungsplan und andere relevante Planungsdokumente,
die für die betreffende Baugrundstück gelten;
- Ungefährer geschätzter Wert des Grundstücks einschließlich Mehrwertsteuer, falls diese Information zum Zeitpunkt der Informationsbeschaffung verfügbar ist (optional).
Angesichts der Rolle und Bedeutung der Zentralbank von Bosnien und Herzegowina als Institution von Bosnien und Herzegowina und der Tatsache, dass es sich um den Bau eines Gebäudes einer Institution von Bosnien und Herzegowina von öffentlichem Interesse handelt, schlagen wir den lokalen Selbstverwaltungseinheiten vor, neben freien Standorten auch andere Standorte anzubieten, die für den Bau eines solchen Gebäudes geeignet sind, jedoch durch ein Verfahren zur Feststellung des öffentlichen Interesses und zur Durchführung eines Enteignungsverfahrens, das in den Bestimmungen des Enteignungsgesetzes („Amtsblatt der FBiH“, Nr. 70/2007, 36/2010, 25/2012, 8/2015 – Entscheidung des Verfassungsgerichts und 34/2016) geregelt ist, bzw. wir sind der Meinung, dass im Falle
der Ermittlung eines geeigneten Standorts, der derzeit nicht „frei“ ist, und für den die Möglichkeit besteht, einen Vorschlag zur Feststellung des öffentlichen Interesses für den Bau des Gebäudes der Hauptniederlassung Sarajevo zu unterbreiten, ebenfalls in Betracht gezogen werden sollte.
Wir bitten interessierte Vertreter der lokalen Selbstverwaltung, juristische und/oder natürliche Personen, die angeforderten Informationen spätestens bis zum 16.10.2023, 16:00 Uhr, an das Protokoll der Zentralbank von Bosnien und Herzegowina, Maršala Tita 25, 71000 Sarajevo, oder per Einschreiben an die angegebene Adresse, in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung – Informationen über ein potenzielles Grundstück für den Bau eines Geschäftsgebäudes, zu übermitteln.
Hinweis: Dieses Schreiben verpflichtet die Zentralbank von Bosnien und Herzegowina in keiner Weise zur Auswahl eines Grundstücks zum Kauf im Rahmen dieses Informationsbeschaffungsverfahrens oder zur Eingehung einer rechtlichen Verpflichtung. Informationen werden in dieser Phase ausschließlich zu Marktforschungszwecken gesammelt. Alle späteren Aktivitäten zur möglichen Auswahl eines Standorts und Grundstücks zum Kauf werden von der Zentralbank von Bosnien und Herzegowina auf die dafür vorgesehene Weise und in einem separaten Verfahren durchgeführt, das die Bedingungen und die Art des Kaufs regelt.
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