Fünf Jahre für Gerechtigkeit: Polizist Tarik Omerović endlich freigesprochen!

Patria
AutorPatria
13:01
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Fünf Jahre für Gerechtigkeit: Polizist Tarik Omerović endlich freigesprochen!

(Patria) - Das Gericht in Orašje hat einen ehemaligen Polizisten des Innenministeriums des Kantons Tuzla freigesprochen, der fünf Jahre lang beweisen musste, dass er im Einklang mit seinen Befugnissen und Gesetzen gehandelt hat!

Diese Information wurde von Omerovićs Anwältin Mirna Avdibegović bestätigt, die sagte, dass heute das Urteil verkündet wurde und sie vom Gericht darüber informiert wurden, dass Tarik Omerović von der Anklage freigesprochen wurde.

Die Anklage wurde von der Staatsanwaltschaft des Kantons Orašje erhoben und vom Gericht in Orašje bestätigt.

Omerović hielt als Angehöriger des Innenministeriums des Kantons Tuzla bei der Ausübung seiner regulären Aufgaben und Pflichten, nämlich bei einer Patrouille, ein Auto an, in dem sich Mujaga Begić mit seiner Frau Mirzeta befand, die stellvertretende Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft des Kantons Tuzla war.

Nachdem das Fahrzeug, in dem sich die Begićs befanden, wegen einer routinemäßigen Kontrolle angehalten wurde, wurde Mujaga wegen besonders dreisten Verhaltens und Verächtlichmachung eines Polizeibeamten festgenommen und zur Polizeidienststelle gebracht.

Anschließend meldete die Staatsanwältin Begić den jungen Polizisten und seinen Kollegen der Föderalen Polizeibehörde, woraufhin diese bald darauf festgenommen wurden. Sie wurden wegen der Straftaten Misshandlung im Amt und rechtswidrige Freiheitsberaubung angeklagt!

Dieser Fall löste in der Öffentlichkeit große Aufregung aus und löste eine Debatte darüber aus, ob das Gesetz für alle gleichermaßen gilt. Das Amtsgericht Tuzla stellte fest, dass kein begründeter Verdacht auf eine Anordnung von Untersuchungshaft bestand (damals sagte das Gericht bereits, dass nicht genügend Beweise vorlägen, um eine Straftat zu vermuten).

Anschließend wurde die Akte von der Staatsanwaltschaft des Kantons Tuzla auf Antrag sowohl des Staatsanwalts als auch der Verteidigung an die Staatsanwaltschaft in Orašje übergeben.

Danach erklärte die Staatsanwältin in Orašje, dass kein begründeter Verdacht bestehe, und stellte die Ermittlungen ein. In der Zwischenzeit wurde er auch im Disziplinarverfahren freigesprochen.

Der Oberstaatsanwalt des Kantons wies jedoch die Beschwerde des Geschädigten gegen die Einstellung der Ermittlungen zurück.
Der Staatsanwalt der Bundesstaatsanwaltschaft gab der Beschwerde statt und alles wurde an die Staatsanwaltschaft des Kantons in Orašje zurückverwiesen, die formell noch Verletzungen begutachtete und dann Anklage erhob und das Gericht in Orašje bestätigte!
Schließlich wurde Tarik Omerović heute, am 17. April, rechtskräftig von allen Anklagepunkten freigesprochen.

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