Amtsgericht entscheidet: Streik an Grundschulen in Sarajevo ist rechtswidrig

Patria
AutorPatria
22:45
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Amtsgericht entscheidet: Streik an Grundschulen in Sarajevo ist rechtswidrig

(Patria) - Das Amtsgericht in Sarajevo hat heute ein Urteil gefällt, das den durchgeführten Warnstreik in den Grundschulen, organisiert vom Unabhängigen Gewerkschaftsbund für Grundbildung und Erziehung (SSOOiO) FBiH – Kantonaler Vorstand des Kantons Sarajevo, für rechtswidrig erklärt, teilte die Regierung des Kantons Sarajevo (KS) mit.

„Nachdem das Ministerium für Bildung und Erziehung des KS keine offizielle Mitteilung über den Warnstreik erhalten hatte, der vom Unabhängigen Gewerkschaftsbund für Grundbildung und Erziehung FBiH – Kantonaler Vorstand des SSOOiO KS organisiert wurde, sondern die Mitteilung über den Warnstreik auf inoffiziellem Wege erhielt, leitete das Ministerium über die Staatsanwaltschaft des KS vor dem zuständigen Gericht die Frage der Rechtmäßigkeit des Streiks ein, um die Rechte der Kinder auf Bildung, Erziehung und Sicherheit zu schützen, die Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten und Willkür und anarchistisches Verhalten des Gewerkschaftsvorsitzenden zu verhindern.

Das Amtsgericht in Sarajevo hat unter Berücksichtigung der Notwendigkeit einer dringenden Behandlung, bedingt durch die Frist für die Urteilsfällung gemäß Artikel 12 des Streikgesetzes (Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina, Nr. 14/00), die Klage dem Beklagten zur Stellungnahme zugesandt und eine Anhörung für die Hauptverhandlung angesetzt, bei der festgestellt wurde, dass die formalen Voraussetzungen für die Organisation eines Warnstreiks gemäß dem Streikgesetz nicht erfüllt waren.

Aus der Begründung des Gerichtsurteils geht hervor, dass die Gewerkschaft keine der im Streikgesetz vorgeschriebenen formalen Voraussetzungen für die Durchführung eines Streiks eingehalten hat.

Das Gericht sah sich nicht veranlasst, die Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der Gründe, aus denen die Gewerkschaft gestreikt hat, zu prüfen, da die Nichteinhaltung der formalen Voraussetzungen des Streikgesetzes zu der Entscheidung des Gerichts zugunsten des Kantons Sarajevo – Ministerium für Bildung und Erziehung führte.

Ein identischer rechtswidriger Streik wurde im Februar dieses Jahres organisiert und durchgeführt. Damals hat das Ministerium für Bildung und Erziehung des KS keine Klage beim zuständigen Gericht eingereicht, was die Gewerkschaft ermutigte, dies zu wiederholen.

Kinder können und dürfen nicht Opfer von Manipulation durch Erwachsene werden, wie in der Konvention über die Rechte des Kindes, die Bestandteil der Verfassung von Bosnien und Herzegowina ist, dargelegt wird, was durch dieses Urteil bestätigt wird.

Nach Rechtskraft dieses Urteils wird das Ministerium Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren gegen die Personen einleiten, die den Streik rechtswidrig organisiert haben“, hieß es in der Mitteilung der Regierung des KS.

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