Seit 2018 wurde keine Kommission für Staatseigentum ernannt, einige Institutionen haben keine Namen genannt, die Republika Srpska registriert Eigentum auf sich

Patria
AutorPatria
15:08
Podijeli:
Seit 2018 wurde keine Kommission für Staatseigentum ernannt, einige Institutionen haben keine Namen genannt, die Republika Srpska registriert Eigentum auf sich

(Patria) - Das gemeinsame Kollegium beider Häuser der Parlamentarischen Versammlung von BiH hielt am 15. Oktober dieses Jahres eine Sitzung ab und verabschiedete einen Beschluss, mit dem die Kommission für Staatseigentum, Feststellung und Verteilung von Staatseigentum, Bestimmung der Rechte und Pflichten von BiH, der Entitäten und des Distrikts Brčko von BiH bei der Verwaltung von Staatseigentum aufgefordert wird, einen detaillierten Tätigkeitsbericht vorzulegen.

Die Kommission für Staatseigentum wurde Ende 2004 durch den Beschluss zur Gründung der Kommission für Staatseigentum eingesetzt, und die Änderung des Gründungsbeschlusses bezüglich der Zusammensetzung des Ministerrats von BiH wurde 2018 vorgenommen. Seitdem wurde trotz mehrerer Aufforderungen nie eine neue Kommission ernannt.

Während sie ihre Verpflichtungen vermieden, registrierten einige Institutionen, die ein Mitglied der Kommission delegieren sollten, Staatseigentum, wie im Fall der Republikanischen Verwaltung für Geodäsie und immobilienrechtliche Angelegenheiten der Republika Srpska, die Wälder auf die Entität RS registrierte. In den letzten Monaten hören wir immer häufiger von verschiedenen politischen Akteuren und vom Hohen Repräsentanten Christian Schmidt, dass "etwas mit dem Staatseigentum getan werden muss", da Investitionen und der Bau von Autobahnabschnitten gestoppt wurden. Die Ereignisse mit dieser Kommission zeigen jedoch auch, dass es keinen politischen Willen gab, dieses Problem auf staatlicher Ebene zu lösen.

Wie der Vorsitzende der Kommission, Džemail Ćibo, in der dem gemeinsamen Kollegium vorgelegten Information darlegte, fand die letzte Sitzung im Jahr 2016 statt, und die neue Zusammensetzung nach der Änderung des Beschlusses im Jahr 2018 wurde nie ernannt.

„Der Gründungsbeschluss sieht vor, dass die Kommission für Staatseigentum Folgendes vorbereitet: Kriterien, die angewendet werden, um festzustellen, wem das Eigentum gehört, Bosnien und Herzegowina, die Entitäten und der Distrikt Brčko von Bosnien und Herzegowina; Entwürfe von Rechtsakten zur Verabschiedung, die die Anwendung der Kriterien sicherstellen; Vorschläge bezüglich der Eintragung von Eigentum in öffentliche Register in Bosnien und Herzegowina und im Ausland; Vorschläge für Kriterien für die Übernahme von Eigentum von der Ebene der Entitäten und des Distrikts Brčko auf die Ebene von Bosnien und Herzegowina im Falle der Übernahme von Aufgaben aus der Zuständigkeit der Entitäten auf die Ebene der Institutionen von Bosnien und Herzegowina; Vorschläge für eine angemessene Entschädigung, falls erforderlich, einschließlich einer Analyse der finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Lösungen in Bezug auf Enteignung.

Eine wichtige Befugnis der Kommission für Staatseigentum ist ihr durch die Bestimmungen des Gesetzes über das vorübergehende Verbot der Verfügung über Staatseigentum verliehen, das vorsieht, dass die Kommission für Staatseigentum auf Vorschlag einer interessierten Partei beschließen kann, bestimmte Staatseigentümer vom vorübergehenden Verfügungsverbot auszunehmen.

Es ist anzumerken, dass die Kommission für Staatseigentum gemäß den Bestimmungen der genannten Rechtsvorschriften keine Behörde ist, die über die Verfügung über Staatseigentum entscheidet, sondern eine Behörde, die auf begründete Anträge interessierter Parteien die Ausnahme von der Verfügung über konkrete Immobilien vom Verfügungsverbot zulassen kann, während die Verfügung selbst unter den Bedingungen und auf die Weise erfolgt, die in den geltenden Rechtsvorschriften festgelegt sind“, heißt es in der Information.

Die Kommission für Staatseigentum wird als ständiges Gremium des Ministerrats von Bosnien und Herzegowina eingesetzt. Gemäß Artikel 6 des Gründungsbeschlusses hat die Kommission für Staatseigentum elf (11) Mitglieder, die Folgendes vertreten: das Kabinett des Vorsitzenden des Ministerrats von Bosnien und Herzegowina; das Justizministerium von Bosnien und Herzegowina; das Finanz- und Schatzministerium von Bosnien und Herzegowina; die Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina; das Föderale Justizministerium; die Föderale Staatsanwaltschaft; die Föderale Verwaltung für Geodäsie und immobilienrechtliche Angelegenheiten; das Justizministerium der Republika Srpska; die Staatsanwaltschaft der Republika Srpska; die Republikanische Verwaltung für Geodäsie und immobilienrechtliche Angelegenheiten der Republika Srpska; sowie die Regierung des Distrikts Brčko von Bosnien und Herzegowina.

Sekretär der Kommission für Staatseigentum ist ein Vertreter des Justizministeriums von Bosnien und Herzegowina. Die Kommission wählt aus ihren Mitgliedern einen Vorsitzenden auf ihrer konstituierenden Sitzung.

„Jeder Leiter einer in der Kommission vertretenen Institution ist verpflichtet sicherzustellen, dass seine Institution durch einen Vertreter vertreten wird, der alle Vertretungsbefugnisse besitzt, einschließlich der Befugnis, in ihren Namen auf Sitzungen der Kommission Entscheidungen zu treffen. Der Ministerrat beschließt über die Ernennung der Mitglieder der Kommission.

Nach der Änderung der Struktur der Kommission für Staatseigentum, die durch den Beschluss zur Änderung des Beschlusses zur Gründung der Kommission für Staatseigentum, Feststellung und Verteilung von Staatseigentum, Bestimmung der Rechte und Pflichten von Bosnien und Herzegowina, der Entitäten und des Distrikts Brčko von Bosnien und Herzegowina bei der Verwaltung von Staatseigentum („Amtsblatt von BiH“, Nr. 58/18) vorgenommen wurde, und aufgrund der Tatsache, dass trotz zahlreicher Aufforderungen des Antragstellers, nämlich des Justizministeriums von Bosnien und Herzegowina, bestimmte Institutionen ihre Vertreter in der Kommission für Staatseigentum noch nicht vorgeschlagen haben, hat der Ministerrat bis heute keine neue Kommission für Staatseigentum ernannt. Es ist anzumerken, dass die Kommission für Staatseigentum ihre letzte Sitzung im Oktober 2016 abgehalten hat und in der Zwischenzeit eine größere Anzahl von Anträgen auf Ausnahme vom vorübergehenden Verfügungsverbot über Staatseigentum eingegangen ist.

Artikel 10 des Gründungsbeschlusses sieht vor, dass die Kommission für Staatseigentum bis zum 31. März 2022 einen Abschlussbericht für den Vorsitzenden des Ministerrats auszuarbeiten und/oder Entwürfe entsprechender Rechtsakte vorzulegen hat“, heißt es in der Information.

Da die genannte Frist abgelaufen ist und die Kommission für Staatseigentum nicht in voller Kapazität für Arbeit und Entscheidungsfindung eingerichtet wurde und der Gründungsbeschluss, der die Frist für die Arbeit der Kommission für Staatseigentum verlängern würde, nicht geändert wurde, hat der Vorsitzende der Kommission, Džemail Ćibo, nur die Information über den Status der Kommission für Staatseigentum vorgelegt.

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