NIP: Staatseigentum kann nur auf den Staat Bosnien und Herzegowina eingetragen werden

Patria
AutorPatria
10:40
Podijeli:
NIP: Staatseigentum kann nur auf den Staat Bosnien und Herzegowina eingetragen werden

(Patria) - Die Frage des Staatseigentums ist eine der wichtigsten Fragen in Bosnien und Herzegowina nach der Unterzeichnung des Dayton-Friedensabkommens. Die Aktualisierung dieser Frage bietet die Gelegenheit, die Schlüsselprinzipien zu wiederholen, auf denen die Frage des Staatseigentums einzig gelöst werden kann.

Das grundlegende Prinzip und die rote Linie, unter die man nicht gehen darf, ist, dass der Staat Bosnien und Herzegowina der alleinige Träger, also Eigentümer des gesamten Staatseigentums ist, wurde heute von der NIP mitgeteilt, nachdem sich gestern die SDA und die SDP BiH mit Mitteilungen zu Wort gemeldet hatten.

Aus der NIP wird angeführt, dass es wichtig sei, genau zu definieren, was Staatseigentum ist.

"Das Staatseigentum umfasst unter anderem: unbewegliches Vermögen, das dem Staat Bosnien und Herzegowina auf der Grundlage des internationalen Abkommens über Nachfolgefragen zusteht; unbewegliches Vermögen, an dem die ehemalige Sozialistische Republik Bosnien und Herzegowina bis zum 31. Dezember 1991 das Verfügungs- und Verwaltungsrecht hatte; landwirtschaftliche Flächen, für die das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina in seiner Entscheidung im Fall Nr. U-8/19 festgestellt hat, dass sie Staatseigentum darstellen, und Flüsse, Wälder und Waldflächen, für die das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina in seinen Entscheidungen in den Fällen Nr. U-9/19 und Nr. U-4/21 festgestellt hat, dass sie Staatseigentum darstellen. Staatseigentum kann im Grundbuch nur auf den Staat Bosnien und Herzegowina eingetragen werden.

Nur die Parlamentarische Versammlung von Bosnien und Herzegowina, nicht die Entitäten, kann ein Gesetz über die Verwaltung, Nutzung oder Verfügung über Staatseigentum erlassen.

Die Frage des Staatseigentums ist bereits weitgehend durch die Bestimmungen der Verfassung von Bosnien und Herzegowina geregelt, was das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina mehrfach bestätigt hat. Die Verfügung über Staatseigentum, die Art der Nutzung von Staatseigentum erfordert eine ernsthafte und systematische Lösung, die auf den zuvor aufgezählten Prinzipien beruhen wird", wurde mitgeteilt.

Mehrfach hat Narod i Pravda diese Prinzipien klar kommuniziert und wir haben durch die Einreichung von Beschwerden beim Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina, die angenommen wurden, einen verantwortungsvollen und ernsthaften Ansatz zu dieser strategischen Frage gezeigt. Wir glauben, dass alle staatsbildenden Parteien ein klares Verhältnis zur Frage des Staatseigentums haben, das über parteipolitische Rahmen hinausgeht. In diesem Sinne begrüßen wir die Zusammenarbeit aller staatsbildenden Kräfte und die Einbeziehung aller relevanten Akteure bei der Lösung dieser Frage.

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