
(Patria) - Der Ministerrat von Bosnien und Herzegowina hat auf Vorschlag des Ministeriums für Finanzen und Schatzamt Einzelentscheidungen über die Höhe der Bemessungsgrundlage für die Gehaltsberechnung und über die Höhe des Urlaubsgeldes für die in den Institutionen von Bosnien und Herzegowina Beschäftigten für das Jahr 2024 verabschiedet, ohne eine Erhöhung im Vergleich zum Jahr 2023.
Die Höhe der Bemessungsgrundlage für die Gehaltsberechnung bleibt auch im Jahr 2024 bei 600 KM, ebenso wie das Urlaubsgeld in den Institutionen von Bosnien und Herzegowina in Höhe von 450 KM.
Mit dem Ziel, die materielle Lage der Beschäftigten zu verbessern, sowie auf Forderungen der repräsentativen Gewerkschaften der in den Institutionen von BiH Beschäftigten hin, wurde das Tagegeld für Dienstreisen im Inland von 25 KM auf 40 KM angehoben.
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