
(Patria) - Das Universitätsnetzwerk für Menschenrechte hat gemeinsam mit anderen Experten und juristischen Hochschulkliniken eine gründliche rechtliche Analyse der Handlungen Israels seit dem 7. Oktober 2023 durchgeführt und festgestellt, dass das Land die Völkermordkonvention verletzt hat.
„Konkret hat Israel Völkermordhandlungen begangen, darunter Tötungen, die Zufügung schwerer Schäden und die Herbeiführung von Lebensbedingungen, die darauf abzielen, die physische Zerstörung der Palästinenser in Gaza herbeizuführen, einer geschützten Gruppe, die einen bedeutenden Teil des palästinensischen Volkes ausmacht“, erklärte die Gruppe internationaler Rechtsexperten.
Die Experten legten ihren 100-seitigen Bericht mehreren UN-Beamten vor, der den Titel trägt: „Völkermord in Gaza: Analyse des Völkerrechts und seiner Anwendung auf israelische Militäraktionen seit dem 7. Oktober 2023“.
- Die Ergebnisse dieses Berichts warnen andere Staaten, dass sie die Pflicht haben, sich nicht an Israels eklatanten Verstößen gegen das Völkermordverbot zu beteiligen und gemeinsam daran zu arbeiten, solche Handlungen zu verhindern und zu bestrafen.
Breaking: New 100-page report by @unitedforrights & human rights centers at Yale, Cornell, University of Pretoria & Boston University finds that Israel is committing genocide against Palestinians in Gaza & calls on govts to avoid complicity & act to bring end to this grave crime. https://t.co/PqJRBldtwd pic.twitter.com/G1Oa0Re8hP
— Omar Shakir (@OmarSShakir) May 15, 2024
Die Ergebnisse dienen auch dazu, die laufenden Rechtsfälle gegen Israel vor dem Internationalen Gerichtshof und gegen die Biden-Administration vor einem US-Bundesgericht zu untermauern.
Dieser Angriff stellt eine Reihe von Extremen dar: den tödlichsten Konflikt für Journalisten und humanitäre Helfer, der je verzeichnet wurde. Es wurde die schnellste Hungersnot der Welt verzeichnet, und in vier Monaten wurden mehr Kinder getötet als in allen Konflikten der letzten vier Jahre zusammen.
Einfach ausgedrückt: Die Zerstörung in Gaza ist beispiellos - sagte Thomas Becker, Rechts- und Politikdirektor von UNHR.
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