Kommission setzt Frist von sieben Tagen zur Aussetzung der öffentlichen Ausschreibung für das UIO-Gebäude in Banja Luka

Patria
AutorPatria
17:15
Podijeli:
Kommission setzt Frist von sieben Tagen zur Aussetzung der öffentlichen Ausschreibung für das UIO-Gebäude in Banja Luka

(Patria) Der Ausschuss zur Korruptionsbekämpfung des Repräsentantenhauses der
Parlamentarischen Versammlung von Bosnien und Herzegowina (PSBiH) hat den Bericht über die Durchführung öffentlicher Anhörungen von Vertretern des Büros für Revision der Institutionen von BiH, des Direktors der Direktion für indirekte Steuern (UIO) BiH, des Vorsitzenden des Unabhängigen Gewerkschaftsbundes der Staatsbediensteten und Angestellten der UIOBiH und des ersten Vorsitzenden des Unabhängigen Gewerkschaftsbundes der Staatsbediensteten und Angestellten der UIOBiH, im Zusammenhang mit der Planung, Genehmigung und Realisierung des mehrjährigen Projekts zur Beschaffung und zum Bau des Objekts für das Regionale Zentrum Banja Luka und für das Hauptbüro der UIOBiH in Banja Luka, angenommen und in weitere parlamentarische Verfahren eingeleitet.

Zusammen mit diesem Bericht hat die Kommission folgende Schlussfolgerungen angenommen und dem Repräsentantenhaus vorgeschlagen:

1. Das Repräsentantenhaus der PSBiH weist erneut auf das unangemessene und unzureichende Vorgehen der zuständigen Institutionen von Bosnien und Herzegowina, insbesondere des Ministeriums für Finanzen und Schatzkammer BiH und der Leitung der UIOBiH, im Zusammenhang mit dem Projekt zur dauerhaften Unterbringung des Hauptbüros und des Sitzes des Regionalen Zentrums Banja Luka hin. Besonders strittig ist die Tatsache, dass die für diese kapitalintensive öffentliche Beschaffung geplanten Mittel, entgegen geltender Verfahren und tatsächlicher Bedürfnisse, von 37,9 Mio. KM auf 103,4 Mio. KM erhöht wurden. Während dieses Prozesses wurden die Empfehlungen des Büros für Revision der Institutionen von BiH bezüglich der Ausschreibung der betreffenden Beschaffung nicht berücksichtigt, und das gesamte Verfahren wurde entgegen den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt, mit Hinweisen auf die Absicht der Begünstigung und der Beschaffung von Mitteln in Höhe von 103,4 Mio. KM.

2. Das Repräsentantenhaus der PSBiH fordert den Ministerrat von BiH, den Verwaltungsrat der UIOBiH und die Leitung der UIOBiH auf, die Ausschreibung – offenes Vergabeverfahren für „Kauf eines bestehenden Gebäudes im Stadtgebiet von Banja Luka für die Unterbringung von Angestellten und der dazugehörigen Ausrüstung der Direktion für indirekte Steuern für das Hauptbüro und den Sitz des Regionalen Zentrums Banja Luka“, Nummer 743-1-1-50-3-45/25 vom 01. 04. 2025. – innerhalb von 7 Tagen auszusetzen und für ungültig zu erklären.

3. Angesichts der Tatsache, dass aus Sicht der räumlich-funktionalen Normen und der finanziellen Rationalität die optimale Lösung der Bau eines zweckbestimmt geplanten Objekts für die Unterbringung von Angestellten und der dazugehörigen Ausrüstung der UIOBiH – Hauptbüro und Sitz des Regionalen Zentrums Banja Luka wäre, womit alle Anforderungen an Größe, Materialgestaltung, Organisation, Funktion, Infrastruktur und Zugang/Verkehr vollständig erfüllt würden, verpflichtet das Repräsentantenhaus der PSBiH den Ministerrat von BiH und die UIOBiH:

a) innerhalb von dreißig (30) Tagen Treffen auf fachlicher und technischer Ebene abzuhalten, um die Initiative des Bürgermeisters und der Stadtverwaltung von Banja Luka bezüglich der Suche nach einem geeigneten Standort und Grundstück für den Bau eines zweckbestimmten Objekts für die Bedürfnisse der UIOBiH im Raum Banja Luka zu prüfen;

b) innerhalb von neunzig (90) Tagen ab dem Datum der Standortbestimmung und der Klärung der eigentumsrechtlichen Verhältnisse ein neues Vergabeverfahren vorzubereiten und einzuleiten, das auch das Verfahren für den Bau des Objekts zur Unterbringung von Angestellten und der dazugehörigen Ausrüstung des Hauptbüros und des Sitzes des Regionalen Zentrums Banja Luka einschließt.

Das Repräsentantenhaus der PSBiH leitet den Bericht aus der öffentlichen Anhörung an die Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina weiter, angesichts der festgestellten Rechtswidrigkeiten, Hinweise auf korruptes Verhalten und politische Begünstigung im Prozess der Ausschreibung und der Bereitstellung von Haushaltsmitteln, mit der Forderung nach einer aktiven und kontinuierlichen Überwachung des gesamten Verfahrens im Zusammenhang mit der Beschaffung bzw. dem Bau des Objekts zur Unterbringung von Angestellten und der dazugehörigen Ausrüstung der UIOBiH – Hauptbüro und Sitz des Regionalen Zentrums Banja Luka.

„In den letzten 12 Jahren wurde fünfmal eine fast identische öffentliche Ausschreibung veröffentlicht, obwohl die Empfehlung lautete, den Inhalt der öffentlichen Beschaffung zu ändern. Es ist unglaublich, dass hier offensichtlich eine Person begünstigt werden sollte“, sagte Branislav Borenović.

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