EU: Die SNS hat keine Zuständigkeit, die Nichtanwendung von Entscheidungen des Verfassungsgerichts von BiH zu beschließen

Patria
AutorPatria
20:56
Podijeli:
EU: Die SNS hat keine Zuständigkeit, die Nichtanwendung von Entscheidungen des Verfassungsgerichts von BiH zu beschließen

(Patria) - Die Autorität und Integrität des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina als höchstes Justizorgan von Bosnien und Herzegowina ist unbestreitbar, so die Europäische Union in einer heutigen Reaktion.

"Seine Entscheidungen, die endgültig und im ganzen Land bindend sind, müssen respektiert werden. Die Nationalversammlung der Republika Srpska hat keine Zuständigkeit, die Nichtanwendung von Entscheidungen des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina zu beschließen. Deshalb ist die gestrige Abstimmung über die Nichtanwendung von Entscheidungen des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina in der Republika Srpska rechtlich unbegründet.

Die Abstimmung stellt eine klare Abweichung von den Erwartungen dar, die mit der Verleihung des Kandidatenstatus für die EU-Mitgliedschaft verbunden waren. Die Unterbrechung der Zusammenarbeit bei der Erreichung wichtiger EU-Prioritäten ist bedauerlich und steht im völligen Gegensatz zu den Wünschen und Interessen aller Bürger Bosniens und Herzegowinas.

Die EU hat konsequent bewiesen, dass sie ein loyaler Partner für Bosnien und Herzegowina ist, mit einer unmissverständlichen Verpflichtung gegenüber dem Land und seiner Beitrittsperspektive zur EU als einem einzigen, geeinten und souveränen Staat", heißt es in der Reaktion.

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