
Von: Amina Čorbo-Zećo
Aus dem Rechtsamt von BiH wurde Patria bestätigt, dass sie noch keine Antwort des Gerichts in Čapljina auf ihre Beschwerde im Fall des Eigentums des Objekts Dretelj erhalten haben.
Die Terminals werden somit am 22. August auf einer öffentlichen Auktion mit einem Startpreis von 15,5 Millionen KM versteigert, obwohl das Staatseigentum unter Veräußerungsverbot steht.
Es handelt sich um Objekte und Grundstücke, die gemäß der Verfassung und den Gesetzen von Bosnien und Herzegowina den Status von Staatseigentum haben.
Das Rechtsamt warnt davor, dass versucht wird, dieses Eigentum im Insolvenzverfahren ohne Zustimmung zuständiger staatlicher Institutionen zu veräußern, was direkt dem Gesetz über das vorübergehende Veräußerungsverbot von Staatseigentum widerspricht.
Das Terminal und die dazugehörigen Objekte in Dretelj befanden sich auf der Liste des Eigentums, mit dem die Forderungen im Insolvenzverfahren der Hercegovačka Banke beglichen werden sollen.
Das Rechtsamt von BiH ist der Ansicht, dass es sich um eine illegale Umschreibung und einen Versuch der Veräußerung von Staatseigentum handelt, und hat gefordert, dass Dretelj aus der Insolvenzmasse ausgenommen und ein Veräußerungs- und Veräußerungsverbot eingetragen wird.
Obwohl die Beschwerde eingereicht wurde, ist die Antwort des Gerichts in Čapljina noch nicht eingegangen; angeblich ist die Richterin im Urlaub, was die Lösung dieses Streits verzögert und das Risiko erhöht, dass das Eigentum vor einer endgültigen Entscheidung veräußert wird.
Der Fall Dretelj erinnert in vielerlei Hinsicht an das jüngste Verfahren vor dem Amtsgericht Sarajevo, als die Veräußerung eines Teils des BHRT-Eigentums zur Begleichung einer Schuld gegenüber der Europäischen Rundfunkunion (EBU) von rund 16 Millionen KM eingeleitet wurde. Der geschätzte Wert dieses Eigentums ist um ein Vielfaches höher als die Schuldsumme. Es wird geschätzt, dass das BHRT-Gebäude und das Grundstück rund 160 Millionen KM wert sind. Auch in diesem Fall reagierte das Rechtsamt von BiH und behauptete, es handele sich um Staatseigentum und die Veräußerung könne nicht unter Umgehung der verfassungsmäßigen Verfahren und gesetzlichen Beschränkungen erfolgen.
Bei der angesetzten Versteigerung des BHRT-Eigentums, bei der ein Nebengebäude und ein Parkplatz verkauft werden sollten, erschien kein Käufer, weshalb der Termin verschoben wurde. Dennoch bleibt die Frage des rechtlichen Status dieses Eigentums offen.
Während das Rechtsamt und das Ministerium für Verkehr und Kommunikation von BiH betonen, dass es sich um Staatseigentum handelt, behaupten die EBU und ihre Rechtsvertreter, dass sich der Verkaufsgegenstand nicht auf das Hauptgebäude des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beziehe und das betreffende Eigentum nicht unter das Verbot des Gesetzes über das vorübergehende Veräußerungsverbot von Staatseigentum falle.
Anschließend wies das Gericht die Beschwerde ab, und das Rechtsamt wurde auf ein Zivilverfahren verwiesen. Die Frist für die Zahlung der Schuld gegenüber der EBU ist Februar 2026.
Sollte dasselbe auch auf Dretelj angewendet werden, ist die Gefahr der Veräußerung von Staatseigentum noch größer.
Der Hohe Repräsentant Christian Schmidt hat in diesem Zusammenhang klar gesagt, dass Staatseigentum ausschließlich vom Staat verkauft werden kann, nicht von Entitäts-, Kantons- oder Gemeindegremien.
Gerade diese Botschaft, die sowohl für Dretelj als auch für BHRT gilt, weist auf ein breiteres Problem hin. Gerichte und Behörden auf niedrigeren Ebenen entscheiden zunehmend über die Veräußerung von Immobilien, die ihrem rechtlichen Charakter nach staatlich sind, während Entscheidungen des Verfassungsgerichts von BiH und gesetzliche Verbote oft ignoriert werden.
Beide Fälle werfen die gleiche Frage auf: Werden sich die Entscheidungen der Justizinstitutionen mit den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Staatseigentum in Einklang bringen, oder wird die Praxis fortgesetzt, bei der wertvolle Immobilien ohne Zustimmung des Staates in den Verkehr gebracht werden?
Während das Rechtsamt von BiH im Fall Dretelj weiterhin auf die Antwort des Gerichts in Čapljina wartet und sich im Fall BHRT auf weitere rechtliche Schritte vorbereitet, zeigen die Streitigkeiten um Staatseigentum, dass der Rechtskampf zu seinem Schutz noch lange nicht beendet ist.
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