
(Patria) - Der Oberste Gerichtshof von Montenegro hat die Entscheidungen über die Auslieferung des "Krypto-Königs" Kwon Do Kwon nach Südkorea aufgehoben und den Fall zur erneuten Prüfung an das Oberste Gericht zurückverwiesen.
Damit wurde dem Antrag auf Rechtsschutz der Obersten Staatsanwaltschaft stattgegeben und die Entscheidungen des Obersten Gerichts in Podgorica und des Berufungsgerichts von Montenegro aufgehoben, teilte der Oberste Gerichtshof mit.
"In einer Situation, in der es konkurrierende Auslieferungsanträge zweier Staaten für dieselbe Person gibt, ist es die Pflicht des Gerichts, im Rahmen seiner Befugnisse festzustellen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Auslieferung des Angeklagten für jede einzelne Anfrage erfüllt sind, wonach der zuständige Minister und nicht das Gericht über die Genehmigung und die Reihenfolge der Auslieferung entscheidet", heißt es in der Mitteilung.
Im konkreten Fall konnte das erstinstanzliche Gericht keine Entscheidung im beschleunigten Verfahren treffen, und insbesondere konnte es keine Auslieferungsentscheidung treffen, die die Auslieferung genehmigt oder ablehnt, worüber der Justizminister entscheidet, wie im Antrag auf Rechtsschutz zu Recht bemängelt wird.
Der Berufungsgerichtshof von Montenegro vertrat die gleiche Ansicht.
Der südkoreanische Staatsbürger Do Kwon befindet sich seit dem 23. März im Aufnahmeheim für Ausländer in Montenegro, nachdem er eine viermonatige Haftstrafe wegen Fälschung von Ausweispapieren verbüßt hatte. Er war im März letzten Jahres nach seiner Festnahme mit einem gefälschten Pass am Flughafen Podgorica festgenommen worden.
Do Kwon wird Betrug auf dem Kryptomarkt in Höhe von mehr als 40 Milliarden Dollar vorgeworfen, und auch die Justizbehörden der USA suchen ihn.
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