
Schreibt: A-Čorbo-Zećo
Die heutige Verhandlung im Fall Čemerno brachte eine neue Debatte über die Anhörung der verbleibenden Zeugen der Staatsanwaltschaft, die nicht in BiH leben. Die Verteidiger Izet Baždarević und Ifet Feraget haben sich ausdrücklich gegen den Vorschlag des Staatsanwalts Vladimir Simović zur Anhörung von drei Zeugen per Video-Verbindung ausgesprochen und angeführt, dass es sich um Kommandeure von Artillerieeinheiten und Schlüsselzeugen handele und dass sie zuvor unter Ermittlungen gestanden hätten.
Die übrigen Verteidigungen schlossen sich diesen Einwänden ebenfalls an. Obwohl einige Medien berichten, dass es sich um Zeugen handele, "die nicht in BiH leben", handelt es sich offensichtlich um Flüchtige vor der Justiz, die zur Vermeidung einer Strafverfolgung aus BiH nach Serbien geflohen sind!
Rechtsanwalt Ifet Feraget sagte zu Patrija in Bezug auf die heutige Verhandlung, dass er in den vergangenen sechs Jahren, in denen dieses Strafverfahren bereits läuft, zehnmal vom zuständigen Staatsanwalt Vladimir Simović verlangt habe, ihm Beweise auszuhändigen, die sich im Besitz der Staatsanwaltschaft BiH befinden, diese aber bis heute nicht erhalten habe!
„Das letzte Mal habe ich am 12.02.2024 vom Staatsanwalt Beweise verlangt, die sich auf das Gutachten eines militärischen Sachverständigen beziehen, aber auch diese Beweise habe ich bis heute nicht erhalten!
Heute habe ich mich ausdrücklich gegen den Vorschlag des Staatsanwalts Simović ausgesprochen, per Video-Link aus Serbien Schlüsselzeugen in diesem Strafverfahren zu vernehmen, darunter den Infanteriekommandanten von Čemerno, Momir Šikuljak, und den Artilleriekommandanten von Čemerno, Velibor Blagojević. Als Antwort auf meinen Schriftsatz hat mich Staatsanwalt Simović bereits am 09.10.2019 darüber informiert, dass die Staatsanwaltschaft BiH wegen Kriegsverbrechen gegen die Zivilbevölkerung, nämlich des Beschusses von Brza, Ilijaš, Visoko und der Gemeinden der Stadt Sarajevo, Ermittlungen gegen diese Personen führt.
Aus diesem Grund bin ich der Ansicht, dass Staatsanwalt Simović begründen muss, warum er dann vorschlägt, per Video-Link aus Serbien Personen als Zeugen zu vernehmen, die für die Platzierung der Artilleriefeuerstellung in einem besiedelten Ort und für den Beschuss von Zivilisten und zivilen Zielen verantwortlich sind und die zuvor bereits hätten strafrechtlich verfolgt werden müssen!
So kommen wir in die Situation, dass die Staatsanwaltschaft Personen, die zuvor hätten strafrechtlich verfolgt werden müssen und die deshalb nach Serbien geflohen sind, als Zeugen vorschlägt, die dann das Recht haben, Fragen nicht zu beantworten, die sie einer Strafverfolgung aussetzen würden!
Deshalb habe ich das Gericht gebeten, all diese Argumente bei der Entscheidung über den Vorschlag des Staatsanwalts Simović zu berücksichtigen, dass potenzielle Angeklagte und Flüchtige vor der Justiz, die zudem Staatsbürger BiH sind, als Zeugen per Video-Link aus Serbien vernommen werden“, sagte Feraget.
Danach ordnete die Vorsitzende Richterin Minka Kreho an, dass Staatsanwalt Simović vor der endgültigen Entscheidung des Gerichts schriftlich Stellung nehmen muss, ob gegen die genannten Personen ermittelt wird und aus welchen Gründen sie nicht vor dem Gericht BiH zur Vernehmung als Zeugen erscheinen können!
Wegen der Verbrechen in Čemerno angeklagt sind Džemal Hadžić, Teufik Turudić, Džemal Smolo, Senad, Haris und Benjamin Sikira, Enes Durak, Mirsad, Nusret und Mirzet Bešlija sowie Nehru Ganić.
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