Bosniaken im Entität Rs: Vom konstitutiven zu einem ungleichberechtigten Volk

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19:22
Podijeli:
Bosniaken im Entität Rs: Vom konstitutiven zu einem ungleichberechtigten Volk

Autor: Prof. Dr. Ermin Kuka, Institut für die Erforschung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und das Völkerrecht

In allen modernen Demokratien ist das Volk Träger der Souveränität. Souveränität (die höchste, unbeschränkte, unabhängige und unteilbare Macht) leitet sich vom Volk ab. Das Volk überträgt gemäß den Prinzipien der modernen repräsentativen Demokratie die Ausübung dieser Macht auf gewählte Einzelpersonen (politische Vertreter).

In dieser Hinsicht ist die Verfassung von Bosnien und Herzegowina (Anhang IV des Allgemeinen Rahmenabkommens für den Frieden in Bosnien und Herzegowina) besonders charakteristisch, da sie die Kategorie der 'konstitutiven Völker' einführt. Angesichts der Tatsache, dass kein Volk in Bosnien und Herzegowina nach der Volkszählung von 1991 eine absolute Mehrheit in der Bevolkerungsstruktur ausmachte, wurde bei der Bestimmung der Souveränitätsträger ein bürgerliches und ein nationales Prinzip kombiniert. Gemäß diesen Prinzipien leitet sich die souveräne Macht in Bosnien und Herzegowina ab von: 1) der Souveränität der Bürger, 2) der Konstitutionalität der Bosniaken, Serben und Kroaten und 3) dem Status der Angehörigen der anderen Völker sowie derer, die sich nicht national definieren wollen.

Aufgrund der real existierenden nationalen Struktur und der Notwendigkeit, die volle nationale Gleichberechtigung im Staat zu erreichen, führte die Verfassung von Bosnien und Herzegowina den Begriff 'konstitutive Völker' ein, die zusammen mit den Bürgern und Angehörigen der anderen Völker souveräne Rechte ausüben. Der Begriff 'konstitutive Völker' ist also eine verfassungsrechtliche Kategorie in Bosnien und Herzegowina und wurde erstmals in der Verfassung des Föderationsentitäts Bosnien und Herzegowina vom März 1994 angewendet.

In diesem Sinne ist das Prinzip der Verfassung von Bosnien und Herzegowina von besonderer Bedeutung, wonach in allen Institutionen der öffentlichen Gewalt die Angehörigen der konstitutiven Völker proportional zur Volkszählung von 1991 vertreten sein müssen, bis Anhang 7 des Friedensabkommens vollständig umgesetzt ist.

Anhang 7 des Friedensabkommens stellt das Abkommen über Flüchtlinge und Vertriebene dar, dessen Artikel II sich insbesondere mit der Schaffung geeigneter Bedingungen für die Rückkehr aller gewaltsam vertriebenen und verjagten Personen an ihre früheren Wohnorte befasst. Der Prozess der Umsetzung dieses Anhangs in der Praxis der Nachkriegsjahre wurde vernachlässigt. Erst nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina aus dem Jahr 2000 und der Intervention des Hohen Vertreters der internationalen Gemeinschaft in Bosnien und Herzegowina im Jahr 2002, als die tatsächliche Konstitutionalität aller drei Völker auf dem gesamten Staatsgebiet ermöglicht wurde, kam es zu einer nennenswerten Umsetzung dieses Anhangs. Diese Entscheidungen ermöglichten einen schrittweisen Rückkehrprozess.

Allerdings wurde Anhang 7 in der Praxis nie vollständig umgesetzt. Dieser Prozess ist nicht nur nicht abgeschlossen, sondern fast zum Erliegen gekommen, insbesondere aufgrund der aktuellen politischen und sicherheitspolitischen Lage in Bosnien und Herzegowina sowie in der Region und der Welt.

Die geringe Zahl von Rückkehrern, vor allem Bosniaken, die an ihre früheren Wohnorte im Entität Rs zurückkehrt sind, sieht sich einer Reihe von Problemen gegenüber. Dies ist insbesondere in den letzten Jahren, seitdem die Partei Allianz der Unabhängigen Sozialdemokraten (SNSD) unter der Führung von Milorad Dodik und ihre Koalitionspartner in diesem Entität an der Macht ist, deutlich geworden.

Bosniaken im Entität Rs sehen sich zahlreichen politischen, sozioökonomischen, sicherheitspolitischen und anderen gesellschaftlichen Herausforderungen und Problemen gegenüber, die sie daran hindern, ihre grundlegenden, durch die Verfassung garantierten Rechte und Freiheiten auszuüben. Insbesondere haben sich diese Probleme und Herausforderungen im Jahr 2023 intensiviert, und es gibt derzeit keine realistischen Anzeichen dafür, dass das neue Jahr 2024 positive Fortschritte und Veränderungen in dieser Hinsicht bringen wird.

Auf politischer Ebene verlieren die Bosniaken im Entität Rs permanent an Macht, Einfluss und Bedeutung, die sie im Kontext der Politikgestaltung in diesem Entität haben sollten. In vielen Gemeinden haben sie politische Positionen verloren, die ihnen durch die Verfassung garantiert waren.

Das Prinzip, das bis vor kurzem galt, dass der Bürgermeister und der Vorsitzende der Gemeindevertretung nicht demselben Volk angehören dürfen, wurde in den meisten Gemeinden des Entitäts Rs längst verletzt. Dieses Problem ist besonders in den Gemeinden des Podrinje ausgeprägt. Zum Beispiel war bis Ende 2022 in der Gemeinde Višegrad der Vorsitzende der Gemeindevertretung ein Bosniake. Seitdem sind sowohl der Bürgermeister als auch der Vorsitzende der Gemeindevertretung Serben, und ein Bosniake ist nur noch stellvertretender Vorsitzender der Gemeindevertretung.

Besonders bezeichnend ist auch die Situation der jüngsten Absetzung des stellvertretenden Bürgermeisters der Gemeinde Srebrenica, der ein Bosniake war. An seiner Stelle wurde ein Serbe ernannt, so dass sowohl das Amt des Bürgermeisters als auch das des stellvertretenden Bürgermeisters von Angehörigen desselben (serbischen) Volkes bekleidet werden. Dafür gab es nicht einmal gesetzliche Hinderungsgründe, da einige wichtige Artikel des Statuts der Gemeinde Srebrenica kurz zuvor geändert worden waren, was es ermöglichte, dass beide genannten Positionen von Angehörigen desselben Volkes besetzt werden können.

In einigen Gemeinden gibt es nicht einmal bosnische Abgeordnete, da sie ihre politische Kapazität verloren haben, in die lokale Vertretungskörperschaft gewählt zu werden. Komplementär dazu, durch den Verlust der politischen Kapazität auf lokaler bis hin zur Entitätsebene in Bezug auf die Vertretung der Bosniaken in diesen Institutionen, sind die Bosniaken auch von der Ausübung der Souveränität in diesem Teil des Staates Bosnien und Herzegowina ausgeschlossen.

Die wirtschaftliche Lage der Bosniaken im Entität Rs ist äußerst schlecht, da die Beschäftigungsmöglichkeiten gering sind, insbesondere in den Institutionen der Regierung dieses Entitäts. Bosniaken werden davon abgehalten, eigene Unternehmen zu gründen, und sind sogar verschiedenen Druckmitteln ausgesetzt, wenn sie ihre unternehmerischen Initiativen in diesem Teil des Landes umsetzen wollen. Von den höchsten Vertretern der Regierung dieses Entitäts war wiederholt zu hören, dass sie öffentlich erklären, dass Eigentum und Unternehmen nicht an Bosniaken verkauft werden. Am offensten ist hier der derzeitige Präsident des Entitäts Rs, Milorad Dodik.

Die Sicherheitslage für Bosniaken im Entität Rs ist am komplexesten. Es kommt permanent zu verbalen und körperlichen Angriffen auf Bosniaken und Übergriffen auf ihr Eigentum, die unerforscht und ungeklärt bleiben. Im Jahr 2023 haben sich die Angriffe auf bosnische Rückkehrer in fast allen Teilen des Entitäts Rs intensiviert. Besonders hervorzuheben sind die Angriffe auf Bosniaken in Bratunac.

Man muss sich nur an die körperliche Misshandlung eines 19-jährigen bosnischen Schülers durch eine Gruppe serbischer Jugendlicher im Juni 2023 erinnern, oder an die ständigen Angriffe auf einen Bosniaken, der Besitzer einer Cevabdžínica in Bratunac ist, sowohl verbal als auch körperlich. Oder zum Beispiel, als Ende März 2023 das Ehepaar Fadil und Ajša Memišević, die einzigen Rückkehrer im Dorf Omeragić bei Višegrad, brutal verprügelt wurden. Dieser Fall der Misshandlung wurde noch nie aufgeklärt, ebenso wie eine Reihe anderer ähnlicher Fälle, was zu weiterer Unruhe unter der ohnehin geringen Zahl bosnischer Rückkehrer führt.

Zur Verschärfung der Sicherheitslage und der Situation der bosnischen Rückkehrer im Entität Rs tragen ständige politische Auftritte des Präsidenten des Entitäts Rs und seiner politischen Partner bei, in denen sie offen mit der Sezession vom Staat drohen, die Identität der Bosniaken leugnen und die ernsthafte Organisation der Bosniaken in diesem Entität auf jede mögliche Weise verhindern. Ebenso verherrlichen und feiern dieselben serbischen politischen Vertreter organisiert und gezielt seit Jahren offen verurteilte Kriegsverbrecher, erlauben das Malen von Wandgemälden an allen sichtbaren Orten in den Städten des Entitäts Rs und verleihen ihnen alle möglichen Auszeichnungen oder errichten Gedenkstätten und Büsten.

Es ist offensichtlich, dass sich die Behörden des Entitäts Rs in den Dienst der politischen Verwirklichung eines der strategischen Ziele gestellt haben, die durch die Aggression auf RBiH im Zeitraum 1992-1995 nicht erreicht wurden - die Schaffung eines vollständig ethnisch reinen Raumes, in dem ausschließlich und nur Serben leben.

Die Verpflichtungen aus dem Allgemeinen Rahmenabkommen für den Frieden in Bosnien und Herzegowina, wie Anhang 7, der jedem Einwohner die sichere Rückkehr und die Rückgabe von Eigentum garantiert, wurden absolut nicht erfüllt. Unsicherheit, häufige körperliche Angriffe, Drohungen und Diskriminierung in verschiedenen Bereichen, insbesondere bei der Leugnung der nationalen Identität der Bosniaken und ihrer ständigen propagandistischen Entmenschlichung, wirken sich negativ auf die ohnehin geringe Zahl der Rückkehrer aus.

Das Verbot des Unterrichts in bosnischer Sprache und die Bestreitung des Rechts der bosnischen Rückkehrer, ihre Muttersprache in einem Teil ihres Landes Bosnisch zu nennen, sind nur Folgen der Aggression und der späteren Ereignisse und Schikanen. Auch in Friedenszeiten setzt sich also die Zerstörung des Staates und der Gesellschaft mit anderen Methoden, verschiedenen Formen von Druck, Diskriminierung und Segregation fort.

Die Verabschiedung der Entscheidung des Hohen Vertreters in Bosnien und Herzegowina, Valentin Inzko, mit der er Mitte 2021 das Gesetz zur Ergänzung des Strafgesetzbuchs von Bosnien und Herzegowina erlassen hat, das unter anderem die Leugnung des Völkermords und die Verherrlichung verurteilter Verbrecher verbietet, hat die Praxis dieser Phänomene nicht gestoppt. Obwohl mehrere Strafanzeigen gegen Personen erstattet wurden, die den Völkermord auf verschiedene Weise geleugnet haben, hat die Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina noch nicht reagiert. Seit der Änderung des Gesetzes gibt es direkte Leugnungen des Völkermords. Wandgemälde, Flugblätter, Fotos und andere ähnliche Mittel zur Verherrlichung und Feier verurteilter Kriegsverbrecher werden intensiver gezeigt.

Die Zeit nach der Aggression ist geprägt von häufigen Angriffen und Belästigungen der ohnehin geringen Zahl von Rückkehrern. Rückkehrer werden permanent provoziert, belästigt und an die jüngsten Verbrechen an ihnen und ihren Verwandten erinnert. Dies ist eine der Methoden, mit denen Verbrecher gefeiert und Verbrechen an Bosniaken markiert werden, um den Rückkehrern zu signalisieren, dass es keinen Platz für sie im Gebiet des Rs gibt.

Auch auf andere Weise wird offene Diskriminierung und Entmenschlichung von Bosniaken praktiziert. Ihre grundlegenden Menschenrechte und Freiheiten, die durch zahlreiche internationale Konventionen, Charten, Erklärungen und Verträge garantiert sind, werden kontinuierlich verletzt. Kontinuierlich werden auch die Ergebnisse begangener Verbrechen und die Verbrecher selbst verherrlicht.

Alle genannten Fakten wirken sich äußerst negativ auf die Fortsetzung des fast eingestellten Rücckkehrprozesses der vertriebenen Bosniaken an ihre Heimatorte aus, was die grundlegende und böse Absicht der aktuellen serbischen Herrschaftsstrukturen im Entität Rs ist. Die aktuellen Indikatoren, insbesondere politischer Natur, lassen keinen Optimismus zu, dass sich die aktuelle Situation bezüglich der Position der Bosniaken im Entität Rs zum Besseren wenden wird.

Die Behörden des Entitäts Rs haben sich auf allen Ebenen bemüh, ihre Positionen im Jahr 2023 weiter zu stärken und noch intensiver und offener daran zu arbeiten, das bosnische Volk in diesem Entität von der Position eines politischen Volkes auf die Position eines degradierten Volkes am Rande der politischen Entscheidungsfindung zu reduzieren.

Vom konstitutiven Volk sind die Bosniaken im Entität Rs planmäßig und systematisch auf die Position eines ungleichberechtigten Volkes reduziert worden, dem grundlegende Menschenrechte und Freiheiten als Ausgangsplattform für ihre Bestätigung bestritten werden.

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