
Für NAP schreibt: Prof. Dr. Hazim Bašić, Mitglied des Präsidiums von Krug 99
Die Sicherheitskrise als politisches Symptom
Das vergangene Jahr in Bosnien und Herzegowina war nicht nur ein weiteres Jahr politischer Stillstände. Es war ein Jahr, in dem politische Spannungen und institutionelle Konfrontationen, insbesondere zwischen staatlichen Organen und Teilen der politischen Führung in der Republika Srpska, Züge einer offenen Sicherheitskrise annahmen.
Die Radikalisierung der politischen Rhetorik, begleitet von konkreten verfassungswidrigen Schritten, destabilisierte die ohnehin fragile politische Architektur des Landes weiter. Diese Situation zwang die internationale Gemeinschaft zu einer Reaktion, die eine Kombination aus politischem Druck, Sanktionen sowie verstärktem sicherheitspolitischem und diplomatischem Engagement beinhaltete.
Die Präsenz von EUFOR, zusammen mit der Intensivierung von Militärübungen im Laufe des Jahres 2025, hatte eine klare präventive und abschreckende Botschaft. Der OSZE und andere Überwachungsmechanismen warnten kontinuierlich vor den Risiken einer ernsthaften Destabilisierung. Die Botschaft ist klar: Ohne eine aktive und entschlossene internationale Rolle bleibt Bosnien und Herzegowina der Gefahr einer langfristigen institutionellen Lähmung und einer schrittweisen Desintegration des Staates ausgesetzt.
Ineffektive Verfassungsordnung und ein gekaperter Staat
Die Sicherheitskrise ist nicht die Ursache, sondern ein Symptom. Ihre Wurzeln liegen in der Kontinuität der politischen Krise, die aus einer zutiefst ineffektiven verfassungsrechtlichen Ordnung resultiert, die mit der Logik moderner demokratischer Staaten unvereinbar ist. Der Verfassungsrahmen dient seit Jahren als ideales Werkzeug für heimische ethno-nationale Eliten, oft mit politischer und logistischer Unterstützung benachbarter Staaten, zur systemischen Zerstörung ihres eigenen Landes.
Die Politik der Sezession und weiterer ethno-territorialer Aufteilung zerstört nicht nur den gesellschaftlichen Konsens über die Zukunft Bosniens und Herzegowinas, sondern blockiert auch bewusst seinen europäischen Weg. Unter diesen Umständen kann die Rolle des Hohen Vertreters nicht auf eine reine administrative Präsenz reduziert werden; seine Befugnisse müssen, in Zusammenarbeit mit den staatlichen Institutionen, als Bollwerk gegen verfassungswidriges Handeln wirken.
Der europäische Weg als Test der staatlichen Funktionalität
Die europäische Integration Bosniens und Herzegowinas legt die Tiefe der inneren Krise weiter offen. Obwohl der Kandidatenstatus formell bestätigt wurde, bleiben die Fortschritte langsam, fragmentiert und streng abhängig von der Erfüllung politischer und rechtlicher Reformen.
Die Berichte der Europäischen Kommission für das Jahr 2025 stellen lediglich marginale Fortschritte fest und warnen vor der Notwendigkeit, den Fokus auf Rechtsstaatlichkeit, Funktionsfähigkeit der Institutionen und Rechenschaftspflicht der Amtsträger zurückzulegen. Genau diese Mechanismen wurden durch ständige Konflikte zwischen den Behörden der Republika Srpska und den staatlichen Institutionen in Frage gestellt.
Der europäische Weg Bosniens und Herzegowinas ist ohne die Stärkung staatlicher Kapazitäten, einschließlich der Rückgabe von Befugnissen, die dem Staat während des Krieges gewaltsam entzogen wurden, nicht möglich. Parallel dazu ist es unerlässlich, ein politisches, mediales und gesellschaftliches Narrativ aufzubauen, das die Zivilgesellschaft fördert und das aufgezwungene Konzept der Konstitutionalität überwindet.
Verfassungsreform als Voraussetzung für die Gleichheit der Bürger
Die Frage der Verfassungsreform bleibt die entscheidende politische Frage für die Zukunft Bosniens und Herzegowinas. Die Verfassungsreform muss darauf abzielen, die Privilegien von Kollektiven abzuschaffen und die volle Gleichheit aller Bürger zu etablieren. Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sind keine bloße rechtliche Empfehlung, sondern ein klares normatives und politisches Leitbild.
Im Jahr 2025 wurde unter verdächtigen Umständen auch das Verfahren vor dem EGMR im Fall Dr. Slaven Kovačević gegen Bosnien und Herzegowina abgeschlossen. Gegner des Urteils versuchten, die Glaubwürdigkeit des Klägers in Frage zu stellen, was das Gericht nicht berücksichtigte. Dennoch entschied die Große Kammer des EGMR nach diplomatisch-lobbyistischem und finanziellem Engagement Kroatiens und des Hohen Vertreters über etwas, das überhaupt nicht Gegenstand des Klagebegehrens des Klägers war, was einen Schatten auf das gesamte Verfahren wirft.
Das Wesentliche des Urteils, das ursprünglich von der Kammer dieses Gerichts gefällt wurde, wurde jedoch nie explizit bestritten! Genau dieses Urteil der Kammer ist der Wegweiser, in welche Richtung die Verfassungsreformen gehen sollten. Die Bürger Bosniens und Herzegowinas sollten jene politischen Optionen, Kandidaten und Einzelpersonen wie Dr. Slaven Kovačević unterstützen, die konsequent für die Gleichheit der Bürger und europäische Standards eintreten und kämpfen. Denn ohne bürgerliche Gleichheit gibt es keinen europäischen Weg für unser Land.
Ein Teil der Verantwortung in diesem Prozess muss auch von der internationalen Gemeinschaft übernommen werden, da der bestehende Verfassungsrahmen das Ergebnis eines Friedensabkommens ist. Es ist an der Zeit, endlich die Tatsache anzuerkennen, dass Bosnien und Herzegowina kein „Sonderfall“ ist und auch nicht sein darf, sondern ein europäisches Land mit vollem Recht auf demokratische und institutionelle Souveränität. Ein Staat, in dem Institutionen tatsächliche Macht haben und nicht als Geiseln ethno-nationaler Politik dienen.
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