Bewerbungsfrist endet am 15. Mai: Wird die Föderale Regierung vor den Wahlen die Bürgermeister der „Drei“ und der HDZ am meisten „ehren“?

Patria
AutorPatria
15:25
Podijeli:
Bewerbungsfrist endet am 15. Mai: Wird die Föderale Regierung vor den Wahlen die Bürgermeister der „Drei“ und der HDZ am meisten „ehren“?

(Patria) - Bald, genauer gesagt am 15. Mai, endet die öffentliche Ausschreibung der Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina, die sich auf die Einreichung von Anträgen zur Finanzierung/Kofinanzierung von Projekten/Anfragen/Initiativen/anderen Aktivitäten von Bedeutung für lokale Selbstverwaltungseinheiten in der Föderation Bosnien und Herzegowina bezieht.



Gegenstand dieser öffentlichen Ausschreibung ist die Einreichung von Anträgen zur Unterstützung bei der Realisierung von Projekten zum Bau und zur Sanierung von Infrastruktur- und anderen Objekten von Bedeutung für lokale Selbstverwaltungseinheiten in der Föderation Bosnien und Herzegowina, und es wird sicherlich interessant sein zu sehen, wer am Ende Mittel erhalten wird.

Es wird bereits öffentlich diskutiert, dass die meisten Mittel an Gemeinden und Städte gehen könnten, deren Bürgermeister Personen aus der „Drei“ sind, genauer gesagt NIP, SDP und Naša stranka, zuzüglich der unverzichtbaren Bürgermeister der HDZ. Obwohl angegeben ist, dass Projekte mit einem hohen Reifegrad und hoher Priorität für die Umsetzung in lokalen Selbstverwaltungseinheiten und einem direkten Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität bevorzugt werden, ist bei der Analyse der Begünstigten besondere Aufmerksamkeit geboten.

Da dies ein Wahljahr ist, werden die von den Bürgermeistern vorgestellten Projekte während des Wahlkampfs für die Promotion genutzt.

Übrigens beträgt der maximale Finanzierungswert im Rahmen dieser öffentlichen Ausschreibung für alle Projekte/Anfragen/Initiativen für das Gebiet einer lokalen Selbstverwaltungseinheit bis zu 2.000.000 KM (bis zu 4,0 % der gesamten zu verteilenden Mittel).

Ausnahmsweise sind bei begründetem Bedarf auch höhere Beträge möglich, über die die Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina endgültig entscheidet.

Gemeinden und Städte konnten sich aus folgenden Bereichen bewerben: Straßeninfrastruktur (Straßen, Brücken, Stütz- und Schutzmauern, Kreisverkehre, Parkplätze, Fußgänger- und Radwege, Sanierung von Erdrutschen und Erosionsschutz usw.); kommunale Infrastruktur (Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, öffentliche Beleuchtung, Energie- und Kommunikationsnetze, Gas- und Niederspannungsnetze usw.); Bildungseinrichtungen, Sport- und Kultureinrichtungen (Kindergärten, Schulgebäude, Kinderspielplätze und Spielzimmer, Schulsporthallen und -plätze usw.); sonstige Einrichtungen von Bedeutung für lokale Selbstverwaltungseinheiten (Kulturhäuser, Gemeindezentren, Bibliotheken, Gesundheitseinrichtungen, Museen und ähnliche soziale Einrichtungen, Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden, Fassaden von Gebäuden, Austausch von Fenstern und Dächern, Heiz- und Kühlsysteme usw.); Finanzierung und andere Aktivitäten von Bedeutung im Rahmen der Zuständigkeit lokaler Selbstverwaltungseinheiten.

Die Bewerbung im Rahmen der zuvor aufgeführten Bereiche kann sich auch auf bereits begonnene Projekte aus früheren Perioden beziehen, wobei die Mittel nur für Kosten, die nach der Unterzeichnung des Vertrags über die Zuweisung von Mitteln aus dem Haushalt für 2024 entstanden sind, abgerechnet werden können.

Die Auswahl der Projektvorschläge und Antragsteller, d.h. potenziellen Nutznießer im Rahmen dieser öffentlichen Ausschreibung, erfolgt durch eine Kommission, die von der Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina ernannt wurde.

(A.Č.Z.)

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