
SARAJEVO, (Patria) - Nachdem Dragan Mektić, Sicherheitsminister von Bosnien und Herzegowina, den stellvertretenden Radenko Stanić, einen ehemaligen Kriegs-Polizeichef in Vlasenica, der wegen Kriegsverbrechen angeklagt ist, nicht suspendiert hat, wird auch der Vorsitzende des Ministerrates von BiH, Denis Zvizdić, reagieren.
Wie aus dem Kabinett von Zvizdić für Patria mitgeteilt wurde, wird eine Lösung dieses Problems gefordert.
„Diese Angelegenheit liegt nicht in der Zuständigkeit des Vorsitzenden, sondern ausschließlich in der Zuständigkeit des Sicherheitsministers, aber der Vorsitzende Zvizdić wird auf jeden Fall fordern, dass diese Angelegenheit dringend gelöst wird“, sagten sie aus dem Kabinett von Denis Zvizdić für NAP.
Der Sekretär des Sicherheitsministeriums von BiH, Bakir Dautbašić, konnte den Fall „Stanić“ nicht kommentieren, da ihm, wie Patria mitgeteilt wurde, das Sprechen von Erklärungen verboten ist. Dautbašić wurde zuvor von dieser Position suspendiert, nachdem er beschuldigt wurde, die Justiz behindert und versucht zu haben, Zeugen im Fall Radončić und andere zu beeinflussen. Nachdem er von den Anklagen freigesprochen wurde, kehrte er auf die Position des Sekretärs des Sicherheitsministeriums von Bosnien und Herzegowina zurück.
Am Beispiel von Dautbašić wurde das Gesetz über den öffentlichen Dienst eingehalten, d. h. der Artikel über die „präventive Suspendierung“ wurde angewendet, während dieses Gesetz im Fall „Stanić“ nicht angewendet wurde.
Stanić ist vor dem Gericht von BiH wegen schwerster Verbrechen angeklagt. Die Verhandlung gegen Stanić und andere Angeklagte in diesem Fall hätte am 6. Juni letzten Jahres beginnen sollen, wurde aber wegen der Krankheit eines der Angeklagten verschoben.
Neben Stanić sollen Miroslav Kraljević, genannt Mićo, Mane Đurić und Goran Garić auf der Anklagebank sitzen. Die Staatsanwaltschaft von BiH wirft allen vier vor, während der Jahre 1992 und 1993 gegen die Bestimmungen des humanitären Völkerrechts und die Genfer Konventionen zum Schutz von Zivilpersonen während des Krieges verstoßen zu haben. Die Anklage umfasst auch die Tötung und das zwangsweise Verschwindenlassen von mindestens 22 Personen, rechtswidrige Inhaftierungen, Folter, Misshandlungen sowie die Plünderung und Zerstörung von Eigentum der bosniakischen Bevölkerung.
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