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Der Beginn der Hauptverhandlung im Fall Goran Zubac, vor der Abteilung II für organisierte Kriminalität, Wirtschaftsverbrechen und Korruption, ist für den 18. September 2014 um 09:00 Uhr in Saal 8 angesetzt, berichtet Patria.
Das Gericht von Bosnien und Herzegowina hat am 16. Juni 2014 die Anklageschrift bestätigt, die dem Angeklagten Zubac Goran die Straftat der pflichtvergessenen Dienstausübung vorwirft.
In der Anklageschrift heißt es unter anderem, dass der Angeklagte Goran Zubac als Amtsperson in den Institutionen von Bosnien und Herzegowina durch wissentliche Verletzung von Gesetzen und anderen Vorschriften offensichtlich pflichtvergessen gehandelt hat, wodurch ein Vermögensschaden in Höhe von über 10.000,00 KM entstanden ist.
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