Zoran Javorac wegen Geldwäsche in Höhe von 1,9 Millionen KM angeklagt

Patria
AutorPatria
14:04
Podijeli:
Zoran Javorac wegen Geldwäsche in Höhe von 1,9 Millionen KM angeklagt

Ein Staatsanwalt der Sonderabteilung für organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität und Korruption der Staatsanwaltschaft BiH hat Anklage gegen Zoran Javorac, alias Jaza und Grof, geboren 1976 in Banja Luka, Gründer und verantwortliche Person des Unternehmens „ZOKI PROM-EX“ d.o.o. Laktaši, erhoben, berichtet Patria.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Jahr 2005 als Gründer und verantwortliche Person des genannten Unternehmens Transaktionskonten bei sechs Geschäftsbanken eröffnet zu haben, mit der Absicht, über diese Konten illegal erworbenes Geld juristischer Personen zu legalisieren, das aus dem Verkauf von Waren gegen Bargeld unter Umgehung der Umsatzsteuerzahlung stammte, um das so erworbene Geld diesen Subjekten in die regulären Geschäftsabläufe zurückzuführen.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, von ihm bekannten Personen Geld einer größeren Anzahl juristischer Personen aus dem Gebiet Bosnien und Herzegowinas übernommen und dieses Geld in Höhe von insgesamt 1.536.863,43 konvertiblen Mark, das er übernommen hatte und von dem er wusste, dass es durch außerbilanzielles Geschäftsgebaren und Steuerhinterziehung bei der Umsatzsteuer erlangt worden war, mit entsprechenden Einzahlungsbelegen, die er als bevollmächtigte Person der juristischen Person „ZOKI PROM-EX“ d.o.o. Laktaš unterzeichnete, eingezahlt zu haben.

Das genannte Geld wurde fiktiv als „Bareinzahlung von Tageseinnahmen“ auf die Konten der juristischen Person „ZOKI PROM-EX“ d.o.o. Laktaši eingezahlt und sofort danach, nach der Einzahlung, per Anordnung als Anzahlung oder Zahlung für Waren auf die Konten von 31 juristischen Personen transferiert.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, falsche Dokumente sowie Rechnungen, Bestellungen und Einzahlungsbelege sowie fiktive Kompensationserklärungen erstellt zu haben, um fälschlich darzustellen, dass Waren zum Zwecke des Weiterverkaufs gehandelt würden, und auf diese Weise die Umgehung der Zahlung von Steuerabgaben ermöglicht zu haben, obwohl es in Wirklichkeit keinen tatsächlichen Warenverkehr zwischen seinem Unternehmen und den genannten juristischen Personen gab.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, Geld in größerem Wert in Höhe von insgesamt 1.910.617,51 konvertiblen Mark gewaschen zu haben, von dem er wusste, dass es durch die Begehung einer Straftat erlangt worden war, und er das genannte Geld angenommen, darüber verfügt, im Geschäftsbetrieb verwendet und auf andere Weise verborgen und dadurch den gemeinsamen Wirtschaftsraum Bosnien und Herzegowinas gefährdet hat.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, die Straftat der Geldwäsche gemäß Artikel 209 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Strafgesetzbuches von Bosnien und Herzegowina begangen zu haben. Die Anklageschrift wurde dem Gericht von Bosnien und Herzegowina vorgelegt, teilte die Staatsanwaltschaft BiH mit. 

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