
(Patria) - Die Kantonale Inspektionsverwaltung ZDK erinnert alle juristischen und natürlichen Personen daran, dass am 13.06.2025 das Gesetz zur Kontrolle und eingeschränkten Verwendung von Tabak, Tabakwaren und anderen Raucherzeugnissen sowie die Verordnung über die Bedingungen für spezielle Raucherräume im Sinne von Ausnahmen vom Rauchverbot in Kraft getreten sind.
Seit diesem Datum gilt im Gebiet der Föderation BiH, und somit auch im Kanton Zenica-Doboj, die verbindliche Anwendung der genannten Vorschriften, und alle Subjekte sind verpflichtet, ihre Geschäftstätigkeit entsprechend anzupassen.
Angesichts des Einbruchs der kälteren Jahreszeit und des vermehrten Aufenthalts der Bürger in geschlossenen Räumen werden die Inspektoren der Kantonalen Inspektionsverwaltung in der kommenden Zeit verstärkte Inspektionskontrollen bei allen von diesen gesetzlichen Vorschriften erfassten Subjekten durchführen. Bei festgestellten Unregelmäßigkeiten werden alle gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen ergriffen.
Für Verstöße gegen die Bestimmungen des Gesetzes und der Verordnung sind Geldstrafen vorgesehen. Für juristische Personen von 500 KM bis 5.000 KM, für verantwortliche Personen in juristischen Personen von 300 KM bis 1.000 KM, und für Eigentümer und Nutzer von Räumlichkeiten sowie für Personen, die für den Betrieb von Gaststätten verantwortlich sind, in denen das Rauchen verboten ist, betragen die Strafen von 500 KM bis 2.500 KM.
„Wir rufen alle Subjekte, die im Gebiet des Kantons Zenica-Doboj tätig sind und auf die sich das Gesetz und die Verordnung beziehen, auf, ihre Geschäftstätigkeit rechtzeitig an die geltenden Vorschriften anzupassen, um mögliche Sanktionen zu vermeiden.
Ebenso rufen wir die Bürger auf, zum Zwecke des Gesundheitsschutzes und der Schaffung einer sichereren Umgebung alle festgestellten Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung des Gesetzes und der Verordnung zu melden“, teilten sie von der Kantonalen Inspektionsverwaltung mit.
Meldungen können per E-Mail an [email protected] oder per Post an die Kantonale Inspektionsverwaltung ZDK, Kučukovići br. 2, 72 000 Zenica, eingereicht werden.
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