
(Patria) - Aufgrund zahlreicher prozessualer und materieller Fehler hat das Gericht von BiH den Antrag der Staatsanwaltschaft von BiH auf Erlass eines internationalen Haftbefehls gegen den Präsidenten der Republika Srpska, Milorad Dodik, zur Überarbeitung zurückgeschickt, wie Istraga.ba erfahren hat.
Die Staatsanwaltschaft wurde, wie dieses Portal erfahren hat, angewiesen, bis Ende des Tages einen neuen, überarbeiteten Antrag auf Erlass eines internationalen Haftbefehls einzureichen.
In dem von der Staatsanwältin Vedrana Mijović unterzeichneten Antrag wurde der Erlass eines internationalen Haftbefehls gegen Dodik, Nenad Stevandić und Radovan Višković beantragt, die der Untergrabung der verfassungsmäßigen Ordnung von BiH verdächtigt werden.
Genau mit einem solchen Antrag hat die Staatsanwaltschaft einen großen Fehler gemacht, da sie den Erlass eines internationalen Haftbefehls gegen Stevandić und Višković beantragte, die sich in BiH befinden. Aus diesem Grund hat das Gericht von BiH diesen Antrag zur Überarbeitung zurückgeschickt.
Sollte die Staatsanwaltschaft einen überarbeiteten Vorschlag einreichen, könnte das Gericht von BiH spätestens morgen einen internationalen Haftbefehl gegen Dodik erlassen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass dieser Haftbefehl sofort im Interpol-System eingetragen wird.
Das Gericht von BiH leitet den Haftbefehl nämlich an die Direktion für die Koordinierung der Polizeibehörden von BiH weiter, innerhalb derer die bosnisch-herzegowinische Interpol-Außenstelle tätig ist. Nachdem geprüft wurde, ob der Haftbefehl die formalen Angaben erfüllt, werden die Dokumente an den Interpol-Hauptsitz in Lyon gesendet.
Im Interpol-Hauptsitz würde es dann mehrere Tage dauern, alle Angaben und Begleitdokumente zu prüfen, wonach die Interpol-Zentrale entscheidet, ob sie den Haftbefehl gegen Dodik in ihr System aufnimmt.
Es gibt jedoch auch ein objektives Problem bei all dem. Dodik könnte nach BiH zurückkehren, bevor der Interpol-Haftbefehl in das Interpol-System eingetragen wird. In diesem Fall wären die Voraussetzungen für die Veröffentlichung des Haftbefehls in der Interpol-Datenbank nicht erfüllt.
Gemäß den geltenden Vorschriften kann der Justizminister von BiH ebenfalls einen internationalen Haftbefehl gegen Dodik erlassen. In diesem Fall handelt es sich um den HDZ-Minister Davor Bunoza.
Wir erinnern daran, dass die Staatsanwaltschaft von BiH dem Präsidenten der Republika Srpska, Milorad Dodik, die Straftat des Angriffs auf die verfassungsmäßige Ordnung verdächtigt.
Seit dem 14. März gilt eine zentrale Fahndung nach Dodik, Stevandić und Višković. Keine Polizeibehörde hat sie jedoch festgenommen.
In der Zwischenzeit reiste Dodik nach Israel zu einer Konferenz über Antisemitismus.
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