Haftbefehl für Anis Kalajdžić beantragt: Staatsanwaltschaft des HNK enthüllt Details der brutalen Ermordung von Aldina Jahić in Mostar

Patria
AutorPatria
17:27
Podijeli:
Haftbefehl für Anis Kalajdžić beantragt: Staatsanwaltschaft des HNK enthüllt Details der brutalen Ermordung von Aldina Jahić in Mostar

(Patria) - Die Staatsanwaltschaft des HNK hat heute beim Kantonsgericht Mostar einen Antrag auf Untersuchungshaft für den Verdächtigen Anis K. (1992) aus Mostar gestellt, da begründeter Verdacht besteht, dass er die Straftat „Schwere Tötung einer weiblichen Person“ gemäß Artikel 166 a) Absatz 1 des Strafgesetzbuches der FBiH, in Verbindung mit der Straftat „Unerlaubter Erwerb, Besitz oder Verkauf von Waffen oder wesentlichen Waffenteilen“ gemäß Artikel 65 Absatz 1 a) in Verbindung mit Artikel 6 des Waffengesetzes des HNK begangen hat.

Dem Verdächtigen Anis K. wird vorgeworfen, am 16.11.2025 gegen 18:00 Uhr am Busbahnhof in Mostar, Trg Ivana Krndelja bb, nachdem er zuvor illegal eine Pistole erworben und unbefugt bei sich getragen hatte, vor einem Fitnesscenter auf das Opfer A.J. gewartet zu haben, die dort trainierte, sich ihr genähert und ihr mehrmals in den Kopf- und Brustbereich geschlagen zu haben, woraufhin sie sich mit den Händen vor sich verteidigte, bis er zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Pistole zog.

Aus Angst um ihr Leben rannte das Opfer in Richtung des Hotels „T..“, Trg Ivana Krndelja bb in Mostar, aus Angst um ihre Sicherheit, und sagte verängstigt vorbeikommenden Bürgern, sie sollten die Polizei rufen, da der Mann ihr folge und sie mit einer Pistole bedrohe, woraufhin sie das Restaurant „B..“ betrat und die Polizei per Handy rief.

Der Verdächtige kam inzwischen und fand das Opfer auf der Toilette, als sie erneut versuchte, um Hilfe zu rufen, woraufhin der Verdächtige sich ihr näherte und ihr durch gezielte Schüsse in den Kopf tödliche Verletzungen zufügte, an denen das Opfer noch am Tatort verstarb.

Die Untersuchungshaft für den Verdächtigen Anis K. wurde aus folgenden Gründen beantragt: Besondere Umstände rechtfertigen die Befürchtung, dass er die Straftat, für die eine Freiheitsstrafe von drei Jahren oder mehr verhängt werden kann, wiederholen wird, und aufgrund außergewöhnlicher Umstände, da es sich um eine besonders schwere Straftat handelt, die aufgrund der Art und Weise der Begehung und der Folgen der Straftat, so dass die Freilassung des Verdächtigen zu einer Bedrohung der öffentlichen Ordnung führen würde, da in letzter Zeit die Begehung schwerster Straftaten – Tötungen von Frauen – zugenommen hat.

Die Staatsanwaltschaft des HNK setzt in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium des HNK – Sektor für Kriminalpolizei die Ermittlungen in dieser Angelegenheit fort, um alle Tatsachen und Umstände zu ermitteln, unter denen diese Straftat begangen wurde.

Darüber hinaus hat diese Staatsanwaltschaft zuvor Anklage gegen Anis K. (1992) aus Mostar wegen der fortgesetzten Straftat „Gefährdung der Sicherheit“ gemäß Artikel 183 Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches der FBiH, in Verbindung mit Artikel 55 desselben Gesetzes, erhoben, die am 15.05.2025 vom Amtsgericht Mostar vollständig bestätigt wurde, und ein Termin zur Stellungnahme zur Schuld des Angeklagten wurde angesetzt.

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