Abgeordnetenhaus stellt Verfahren für Mehmedovićs Ergänzungen zum Wahlgesetz ein

Patria
AutorPatria
18:32
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Abgeordnetenhaus stellt Verfahren für Mehmedovićs Ergänzungen zum Wahlgesetz ein

(Patria) - Das Abgeordnetenhaus des Parlaments von BiH hat heute im ersten Leseverfahren und im verkürzten Verfahren den Gesetzesentwurf zur Ergänzung des Gesetzes über Gehälter und andere Vergütungen in Gerichts- und Staatsanwaltschaftsinstitutionen auf Ebene von BiH angenommen, dessen Vorschlag vom Ministerrat von BiH stammt.

Das Haus hat die negative Stellungnahme der Verfassungsrechtskommission zum Gesetzesentwurf zur Ergänzung des Wahlgesetzes von BiH im ersten Leseverfahren nicht angenommen, dessen Vorschlag von den Abgeordneten der SDA-Fraktion Amor Mašović, Safet Kešo, Denijal Tulumović, Šemsudin Dedić, Edin Ramić, Nermin Mandra, Midhat Čaušević und Šerif Špago stammt.

Gemäß der Geschäftsordnung des Hauses ist die Verfassungsrechtskommission beauftragt, eine neue Stellungnahme zu diesem Gesetzesentwurf auszuarbeiten.

Der Vorschlag zur Behandlung des Gesetzesentwurfs zur Ergänzung des Strafgesetzbuches von BiH im verkürzten Verfahren, dessen Vorschlag vom Abgeordneten Nihad Omerović stammt, wurde nicht angenommen, und dieser Gesetzesentwurf wird im regulären Gesetzgebungsverfahren behandelt.

Nach der zweiten negativen Stellungnahme der Verfassungsrechtskommission stellte das Abgeordnetenhaus fest, dass das Gesetzgebungsverfahren bezüglich des Gesetzesentwurfs zur Ergänzung des Wahlgesetzes von BiH, dessen Vorschlag vom Abgeordneten Šemsudin Mehmedović stammt, eingestellt wurde.

Das Abgeordnetenhaus hat den Bericht über die Durchführung der öffentlichen Anhörung von Vertretern des Ministeriums für Kommunikation und Verkehr von BiH angenommen, dessen Einreicher die Kommission zur Korruptionsbekämpfung des Abgeordnetenhauses der Parlamentsversammlung von BiH ist.

Zusammen mit diesem Bericht hat das Haus auch folgende Schlussfolgerungen angenommen:

• Das Abgeordnetenhaus der Parlamentsversammlung von BiH hält es für inakzeptabel, dass das Ministerium für Kommunikation und Verkehr von BiH keine funktionale Aufsicht über administrative Fachorganisationen hat, ebenso wenig wie genaue und präzise Daten über die Einnahmen von Fachorganisationen für die Durchführung administrativer Arbeiten und technischer Überprüfungen, die gemäß der Gebührenordnung für die Durchführung von Homologationen berechnet werden;

• Das Abgeordnetenhaus der Parlamentsversammlung von BiH fordert den Ministerrat von BiH auf, innerhalb von 90 Tagen Gesetzesänderungen und -ergänzungen zum Gesetz über die Grundlagen der Verkehrssicherheit auf den Straßen in BiH in das parlamentarische Verfahren einzubringen, mit dem Ziel, dass in Artikel 205 des Gesetzes die Bedingungen und Kriterien, die Fachorganisationen für die Durchführung von übertragenen öffentlichen Aufgaben im Bereich der Homologation erfüllen müssten, besser ausgearbeitet werden;

• In Bezug auf die Schlussfolgerungen des Abgeordnetenhauses der Parlamentsversammlung von BiH aus der 16. Sitzung vom 28.02.2024, angenommen anlässlich der Debatte über den Bericht des Rechnungshofs der Institutionen von BiH über die durchgeführte Leistungsevaluierung zum Thema: „Übertragene öffentliche Aufgaben aus der Zuständigkeit der Institutionen von BiH – Fallstudie: Ministerium für Kommunikation und Verkehr von BiH“, leitet das Abgeordnetenhaus der Parlamentsversammlung von BiH dem Staatsanwaltschaft von BiH den Bericht der Kommission zur Korruptionsbekämpfung des Abgeordnetenhauses der Parlamentsversammlung von BiH über die Durchführung der öffentlichen Anhörung von Vertretern des Ministeriums für Kommunikation und Verkehr von BiH, im Zusammenhang mit dem Prozess der Fahrzeugtypgenehmigung mit allen relevanten Finanzkennzahlen, sowie das nicht autorisierte Transkript der öffentlichen Anhörung weiter.

Das Haus hat auch den Bericht über die Durchführung der öffentlichen Anhörung von Vertretern des Instituts für Metrologie Bosniens und Herzegowinas und des Rates für Metrologie Bosniens und Herzegowinas, im Zusammenhang mit der Verabschiedung neuer untergesetzlicher Akte, angenommen, dessen Einreicher die Kommission zur Korruptionsbekämpfung des Abgeordnetenhauses der Parlamentarischen Versammlung von BiH ist.

Zusammen mit diesem Bericht wurden auch folgende Schlussfolgerungen angenommen:

• Das Abgeordnetenhaus der Parlamentsversammlung von BiH hält die Metrologie für ein ernstes Gebiet, in dem es eine zu große Eigenständigkeit bei der Entscheidungsfindung der Leiter des Instituts für Metrologie von BiH gibt und dass die gesetzlich definierten Institutionen, insbesondere der Rat für Metrologie von BiH, nicht ausreichend einbezogen sind und dass eine stärkere institutionelle Kontrolle, Transparenz sowie die Beteiligung der Fachöffentlichkeit erforderlich sind;

• Das Abgeordnetenhaus der Parlamentsversammlung von BiH fordert den Ministerrat von BiH auf, innerhalb von 90 Tagen Gesetzesänderungen und -ergänzungen zum Gesetz über Metrologie Bosniens und Herzegowinas in das parlamentarische Verfahren einzubringen, mit dem Ziel, die Rolle des Rates für Metrologie von BiH präziser zu definieren, die gesetzliche Möglichkeit einer Harmonisierung mit den besten Praktiken in der Region und den Standards der Europäischen Union in Bezug auf die Messung der Einschaltquoten zu prüfen und dem parlamentarischen Aufsicht mehr Bedeutung beizumessen;

• Das Abgeordnetenhaus der Parlamentsversammlung von BiH leitet den Bericht über die Durchführung der öffentlichen Anhörung von Vertretern des Instituts für Metrologie Bosniens und Herzegowinas und des Rates für Metrologie Bosniens und Herzegowinas, im Zusammenhang mit der Verabschiedung neuer untergesetzlicher Akte, an die zuständigen Justizbehörden weiter.

Der Abgeordneteninitiative von Denis Zvizdić wurde zugestimmt, mit der das Abgeordnetenhaus der Parlamentsversammlung von BiH das Ministerium für zivile Angelegenheiten von BiH auffordert, das Verfahren zur Unterzeichnung eines Abkommens über die doppelte Staatsbürgerschaft zwischen Bosnien und Herzegowina und der Bundesrepublik Deutschland einzuleiten.

Der Abgeordneteninitiative von Sabina Ćudić, mit der das Verteidigungsministerium von BiH aufgefordert wird, innerhalb von 30 Tagen nach Annahme dieser Initiative Änderungen oder Ergänzungen zu Artikel 5 der Verordnung über Uniformen der Streitkräfte Bosniens und Herzegowinas („Amtsblatt von BiH“, Nr. 44/17) vorzunehmen und somit das Tragen des Hidschabs als religiöses Symbol für Angehörige der Streitkräfte Bosniens und Herzegowinas zu ermöglichen, wurde vom Haus nicht zugestimmt.

Das Abgeordnetenhaus hat folgende Berichte von Institutionen von BiH angenommen:

• Bericht über den Schutz personenbezogener Daten in Bosnien und Herzegowina für das Jahr 2023, dessen Einreicher die Agentur für den Schutz personenbezogener Daten in BiH ist;

• Sonderbericht über die Situation in den Haftanstalten in einzelnen Polizeipräsidien in Bosnien und Herzegowina, dessen Einreicher die Institution des Ombudsmanns für Menschenrechte von BiH ist;

• Erster periodischer Bericht über die Einführung neuer Technologien in den Wahlprozess in Bosnien und Herzegowina, dessen Einreicher die Zentrale Wahlkommission von BiH ist.

Der Bericht über die Arbeit der Beschwerdestelle von BiH für das Jahr 2023 wurde ebenfalls angenommen.

Zusammen mit diesem Bericht wurden auch folgende Schlussfolgerungen angenommen:

• Die Kommission für Finanzen und Haushalt des Abgeordnetenhauses der Parlamentsversammlung von BiH schlägt dem Finanzministerium und der Schatzkammer von BiH vor, den Haushaltsantrag der Beschwerdestelle von BiH für das Jahr 2025 zu genehmigen, um gemäß der Verordnung über die innere Organisation der Beschwerdestelle von Bosnien und Herzegowina die Arbeitsplätze zu besetzen und die Arbeit der Beschwerdestelle in vollem Umfang zu gewährleisten;

• Die Kommission für Finanzen und Haushalt des Abgeordnetenhauses der Parlamentsversammlung von BiH fordert die Beschwerdestelle von BiH auf, die Zusammenarbeit mit der Agentur für öffentliche Beschaffungen von BiH und der Kommission für Finanzen und Haushalt des Abgeordnetenhauses weiter zu verbessern, alles mit dem Ziel einer qualitativ hochwertigen Lösung bestimmter Fragen im Bereich der öffentlichen Beschaffungen durch Änderungen und Ergänzungen des geltenden Gesetzes über öffentliche Beschaffungen.

Zur Abstimmung des Präsidiums des Hauses, wegen mangelnder Föderationsmehrheit, wurde der Bericht über die Durchführung von Gesetzen aus der Zuständigkeit der Zentralen Wahlkommission Bosniens und Herzegowinas im Jahr 2023, dessen Einreicher die Zentrale Wahlkommission von BiH ist, weitergeleitet.

Wegen mangelnder Föderationsmehrheit wurde zur Abstimmung des Präsidiums des Hauses auch der Bericht über die finanzielle Geschäftsführung von BHRT für das Jahr 2023, dessen Einreicher der Verwaltungsrat von BHRT ist, weitergeleitet.

Zur Kenntnis genommen wurden folgende Materialien des Verwaltungsrats von BHRT:

• Programmbericht von BHRT für das Jahr 2023;

• Programmplan und Finanzplan von BHRT für das Jahr 2024.

Zusammen mit diesen Materialien des Verwaltungsrats von BHRT wurde zur Abstimmung des Präsidiums des Hauses, wegen mangelnder Föderationsmehrheit, der Vorschlag für eine Schlussfolgerung des Abgeordneten Šemsudin Mehmedović weitergeleitet, der lautet:

„Das Abgeordnetenhaus der Parlamentsversammlung von BiH schlägt der Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina vor, Artikel 29 Absatz 2 des Gesetzes über das Exekutionsverfahren der Föderation Bosnien und Herzegowina dringend zu ändern, so dass auch die Rechnung für die Rundfunkgebühr oder ein Auszug aus den Geschäftsbüchern für die Kosten der Rundfunkgebühr als glaubwürdige Urkunde gilt, was eine Erhöhung der Erhebungsquote der Rundfunkgebühr in der Föderation Bosnien und Herzegowina ermöglichen würde.“

Das Abgeordnetenhaus hat den Bericht über die geprüfte finanzielle Geschäftsführung politischer Parteien im Jahr 2021, dessen Einreicher die Zentrale Wahlkommission von BiH ist, nicht angenommen.

Das Abgeordnetenhaus hat die Zustimmung zur Ratifizierung erteilt:

• Abkommen zwischen der Republik Serbien und Bosnien und Herzegowina für das IPA III-Programm für grenzüberschreitende Zusammenarbeit „Serbien - Bosnien und Herzegowina“ für den Zeitraum 2021 - 2027;

• Finanzierungsabkommen für das Interreg VI-B IPA-Programm für die Donauregion für den Zeitraum 2021 - 2027 zwischen der Europäischen Union, Bosnien und Herzegowina und Ungarn;

• Internationales Abkommen zwischen der Europäischen Union einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits über die Teilnahme Bosniens und Herzegowinas am Unionsprogramm Digitales Europa (2021 - 2027).

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