
(Patria) - Einen Antrag auf Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die Nichtanwendung von Gesetzen und das Verbot der Tätigkeit verfassungswidriger Institutionen von BiH sowie des Gesetzes über den Hohen Justiz- und Staatsanwaltschaftsrat der Rs haben heute dem Verfassungsgericht von BiH die Abgeordneten von SDA und DF im Abgeordnetenhaus der Parlamentarischen Versammlung von BiH vorgelegt. Mit dem verabschiedeten Gesetz wird die Arbeit von SIPA, der Staatsanwaltschaft und des Gerichts von BiH sowie des VSTV auf dem Gebiet der Rs verboten.
Den Antrag haben unterzeichnet: Šerif Špago, Edin Ramić, Safet Kešo, Midhat Čaušević, Nermin Mandra, Denijal Tulumović, Amor Mašović, Šemsudin Dedić sowie von der DF Milan Dunović, Vlatko Glavaš und Zlatan Begić.
Die Beschwerdeführer haben angegeben, dass das Gesetz über den VSTV der Rs sowie das Gesetz über die Nichtanwendung von Gesetzen und das Verbot der Tätigkeit verfassungswidriger Institutionen die entsprechenden Bestimmungen der Verfassung von BiH verletzen und daher außer Kraft gesetzt werden müssen.
Das Verfassungsgericht von BiH hat bereits gestern eine Verfassungsbeschwerde des Mitglieds des Staatspräsidiums von BiH Denis Bećirović in Bezug auf diese Gesetze erhalten, die die Nationalversammlung der Rs am 27. Februar verabschiedet hat und die bereits am 5. März im Amtsblatt der Rs veröffentlicht wurden, nachdem Milorad Dodik das Dekret unterzeichnet hatte.
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