
(Patria) - Jasina Biščević-Tokić gab bekannt, dass sie heute im Namen der Fraktionen von SDA, DF und SBiH im Abgeordnetenhaus des Parlaments der FBiH beim Verfassungsgericht der FBiH einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Fall U-7/24 eingereicht hat, über den das Gericht auf seiner Sitzung am 27.05.2024 beraten wird.
Im Antrag wurde unter anderem Folgendes aufgeführt:
„Als aktiv legitimierte Antragsteller zur Lösung des Streits zwischen 40 Abgeordneten und der Führung des Abgeordnetenhauses des Parlaments der Föderation Bosnien und Herzegowina und zur Verhinderung schädlicher Folgen für die Verfassungsmäßigkeit in der Föderation Bosnien und Herzegowina reichen wir beim Verfassungsgericht der Föderation Bosnien und Herzegowina einen Antrag ein, im Fall mit der Nummer U-7/24 gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung des Verfassungsgerichts der Föderation Bosnien und Herzegowina („Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina“ Nr. 4/10 und 18/16) eine Anordnung über eine einstweilige Verfügung zu erlassen, mit der das Abgeordnetenhaus des Parlaments der FBiH angewiesen wird, bis zur endgültigen Entscheidung des Verfassungsgerichts der FBiH im Fall U-7/24 die Prüfung der Wahl eines Richters des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina, der vom Abgeordnetenhaus des Parlaments der Föderation Bosnien und Herzegowina gewählt wird, auszusetzen.“
Wir erinnern daran, dass das Verfassungsgericht am 27. Mai alle vier Anträge der föderalen Abgeordneten der Opposition zur Beilegung des Streits mit der Führung des Abgeordnetenhauses des Parlaments der Föderation Bosnien und Herzegowina prüfen wird, und zwar aufgrund der Gefährdung ihrer Rechte als Abgeordnete.
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