West Herzegovina Canton hebt zwei Bundesgesetze auf!

Patria
AutorPatria
14:23
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West Herzegovina Canton hebt zwei Bundesgesetze auf!

(Patria) - Seit dem 1. Februar dieses Jahres gilt im West-Herzegowina-Kanton (Široki Brijeg) das Gesetz über Vereine und Stiftungen der Föderation BiH nicht mehr. Dies ist bereits das zweite Bundesgesetz, das in diesem Kanton nicht angewendet wird. Tatsächlich wird seit 2015 in diesem Kanton, der souverän von der HDZ regiert wird, auch das Gesetz über die Einziehung illegal erworbener Vermögenswerte der FBiH nicht angewendet.

„Der West-Herzegowina-Kanton hat die Gründung von Vereinen, die Körperschaften und die Rechtsstellung von Vereinen, die Registrierung und andere für die Arbeit von Vereinen wichtige Angelegenheiten durch das Gesetz über Vereine im West-Herzegowina-Kanton geregelt, das am 31. Januar 2025 in Kraft getreten und im „Amtsblatt des West-Herzegowina-Kantons Nr. 2/25“ veröffentlicht wurde. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die Anwendung des Gesetzes über Vereine und Stiftungen („Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina“, Nr. 45/02), das bisher diese Angelegenheit regelte, d. h. nach dem das kantonale Justiz- und Verwaltungsministerium bisher das Vereinsregister führte, außer Kraft“, teilte die Regierung des West-Herzegowina-Kantons Mitte Februar mit.

Im Amtsblatt des West-Herzegowina-Kantons wurde angegeben, dass alle Bundesvorschriften (nicht nur Gesetze), die diesen Bereich regeln, aufgehoben werden.




Mit dieser Veröffentlichung trat das Gesetz über Vereine und Stiftungen der FBiH, das seit 2002 in Kraft ist, außer Kraft, und in dem es heißt: „Dieses Gesetz regelt die Bedingungen und das Verfahren für die Gründung, die interne Organisation, die Registrierung, die Beendigung von Vereinen und Stiftungen sowie andere Angelegenheiten, die für die freie und freiwillige Vereinigung von Bürgern und juristischen Personen in der Föderation Bosnien und Herzegowina von Bedeutung sind.“




Somit gilt das Gesetz über Vereine und Stiftungen der Föderation BiH in allen Kantonen außer im West-Herzegowina-Kanton, der seit Jahren von der HDZ BiH regiert wird. Übrigens wird in diesem Kanton seit zehn Jahren auch das Gesetz über die Einziehung illegal erworbener Vermögenswerte durch Straftaten der Föderation BiH, das 2014 verabschiedet wurde, nicht angewendet.

Dieses Bundesgesetz regelt die Bedingungen und das Verfahren für die Einziehung von Vermögenswerten, die durch eine Straftat in der Föderation Bosnien und Herzegowina erlangt wurden, die Verwaltung von vorläufig und endgültig eingezogenen Vermögenswerten und die Gründung der zuständigen Behörde für die Verwaltung eingezogener Vermögenswerte in der Föderation Bosnien und Herzegowina.

„Niemand darf Vermögenswerte behalten, die durch eine Straftat erlangt wurden. Alle Vermögenswerte, die gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes endgültig eingezogen werden, werden Eigentum der Föderation Bosnien und Herzegowina“, heißt es im Gesetz über die Einziehung illegal erworbener Vermögenswerte durch Straftaten der Föderation BiH.

Ungeachtet dessen verabschiedete der West-Herzegowina-Kanton ein Jahr später sein eigenes Gesetz über die Einziehung illegal erworbener Vermögenswerte im Strafverfahren. Dieser Kanton hat im Wesentlichen das Bundesgesetz kopiert, aber anstelle der Föderation den Begriff „West-Herzegowina-Gespanschaft“ verwendet.

„Niemand darf Vermögenswerte behalten, die durch eine Straftat erlangt wurden. Alle Vermögenswerte, die gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes endgültig eingezogen werden, werden Eigentum der Gespanschaft“, heißt es in diesem Gesetz, das bereits 2015 verabschiedet wurde.



West-Herzegowina-Kanton hebt zwei Bundesgesetze auf!
Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes traten auf dem Gebiet des West-Herzegowina-Kantons die Gesetze „höherer Regierungsebenen“ außer Kraft.

„Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt auf dem Gebiet des West-Herzegowina-Kantons die Anwendung aller positiven Vorschriften aller Regierungsebenen, die den Bereich des Artikels 1 dieses Gesetzes regeln, außer Kraft“, heißt es in dem Gesetz, mit dem der West-Herzegowina-Kanton das Bundesgesetz über die Einziehung illegal erworbener Vermögenswerte „suspendiert“ hat.

(Istraga)

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