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Die Republik Kroatien hat beantragt, sich als "Freund des Gerichts" am Berufungsverfahren vor dem Haager Gericht im Fall "Prlić und andere" zu beteiligen, in dem die höchsten kroatischen Beamten - der ehemalige Präsident Franjo Tuđman, der ehemalige Verteidigungsminister Gojko Šušak und der ehemalige Generalstabschef der HV, General Janko Bobetko, in einem nicht rechtskräftigen Urteil als Teilnehmer einer verbrecherischen Vereinigung zur ethnischen Säuberung von Teilen Bosnien und Herzegowinas verurteilt wurden, wurde gestern vom Haager Tribunal mitgeteilt.
In der am 18. März dieses Jahres eingereichten Erklärung gibt Kroatien an, dass die erste Instanz im Urteil im Fall "Prlić und andere" im Jahr 2013 festgestellt hat, dass die drei verstorbenen höchsten kroatischen Beamten - Präsident Franjo Tuđman, Minister Gojko Šušak und General Janko Bobetko - Mitglieder einer verbrecherischen Vereinigung waren und dass sie ein gemeinsames kriminelles Ziel verfolgten und umsetzten, nämlich die ethnische Zusammensetzung des Territoriums, das Teil der kroatischen Republik Herceg-Bosna werden sollte, zu verändern, indem sie die Ereignisse vor Ort befahlen und koordinierten, um Verbrechen zu begehen, die das Ergebnis eines Plans zur dauerhaften Vertreibung der bosniakischen Bevölkerung aus dem Gebiet von Herceg-Bosna waren.
Kroatien fordert die Berufungskammer auf, ihm die Einreichung einer Erklärung als Freund des Gerichts zu gestatten und als Freund des Gerichts in diesem Verfahren aufzutreten. Kroatien erklärt, dass seine Teilnahme am Verfahren in Bezug auf Sach- und Rechtsfragen wünschenswert wäre, da sie der Kammer bei der Entscheidungsfindung helfen würde.
"Präsident Tuđman, Minister Šušak und General Bobetko haben nach ihrem Tod das Recht auf die Unschuldsvermutung vor Gericht", betont Kroatien in der Erklärung, mit der es darum bittet, im Namen von ihnen Erklärungen einreichen zu dürfen, schreiben kroatische Medien.
Erstinstanzliches Urteil - internationaler Konflikt
Das Haager Gericht verurteilte sechs bosnisch-herzegowinische Kroaten im Mai 2013 in erster Instanz zu Haftstrafen von 10 bis 25 Jahren wegen Verbrechen an Bosniaken während des Krieges in Bosnien und Herzegowina, die im Rahmen einer verbrecherischen Vereinigung geplant wurden.
Der ehemalige Ministerpräsident von Herceg-Bosna, Jadranko Prlić (im Bild), wurde damals in erster Instanz zu 25 Jahren Haft verurteilt, der ehemalige Verteidigungsminister Bruno Stojić und die ehemaligen Generalstabschefs des HVO, Slobodan Praljak und Milivoj Petković, zu je 20 Jahren Haft, der ehemalige Kommandeur der Militärpolizei Valentin Ćorić zu 16 Jahren und der Leiter des Büros für den Austausch von Kriegsgefangenen Berislav Pušić zu 10 Jahren Haft.
Die Prozesskammer stellte mit Stimmenmehrheit, bei abweichender Meinung des vorsitzenden Richters Jean Claude Antonetti, fest, dass der Konflikt zwischen dem HVO und der Armee von Bosnien und Herzegowina 1993-94 ein internationaler Konflikt war und dass die meisten Verbrechen an der bosniakischen Bevölkerung von Herceg-Bosna, für die die Angeklagten angeklagt waren, im Rahmen einer verbrecherischen Vereinigung begangen wurden, an der auch ein Teil der politischen und militärischen Führung der Republik Kroatien, einschließlich Präsident Franjo Tuđman, beteiligt war.
Ziel dieser verbrecherischen Vereinigung war laut den Schlussfolgerungen des Urteils die Errichtung eines kroatischen Entitels innerhalb der Grenzen der Banovina Kroatien von 1939 und dessen Anschluss an Kroatien, um die Vereinigung des kroatischen Volkes im Falle des Zerfalls von Bosnien und Herzegowina zu verwirklichen, oder dass es ein unabhängiger Staat innerhalb von Bosnien und Herzegowina wird, der eng mit Kroatien verbunden ist.
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