
SARAJEVO, (Patria) - Das Amt für Angelegenheiten von Ausländern führt im Rahmen seiner Zuständigkeiten verstärkte Kontrollaktivitäten zur Bewegung und zum Aufenthalt von Ausländern durch, die auf die Kontrolle von Orten abzielen, an denen sich Migranten aufhalten, sowie die Inspektion von juristischen und natürlichen Personen, die Beherbergungsdienste anbieten.
Inspektoren für Ausländer führten in Zusammenarbeit mit Polizeibeamten gemeinsame Aktivitäten in den Gebieten von Sarajevo, Bihać, Zenica, Travnik, Tuzla, Kalesija und Banja Luka durch. Diese Aktivitäten führten zur Feststellung von ausländischen Staatsbürgern, die illegal in das Hoheitsgebiet von Bosnien und Herzegowina eingereist waren oder sich dort illegal aufhielten.
Das Amt für Angelegenheiten von Ausländern hat wegen illegaler Einreise oder Aufenthaltes die Ausweisung von 101 ausländischen Staatsbürgern mit Einreise- und Aufenthaltsverbot in Bosnien und Herzegowina angeordnet, darunter Staatsbürger der Türkei, Afghanistans, Pakistans, Marokkos, Algeriens, Indiens, Ägyptens, des Iraks, des Irans und des Jemen.
Die genannten Personen wurden im Migrationszentrum unter Aufsicht gestellt oder ihre Bewegung wurde bis zu ihrer Abschiebung aus dem Hoheitsgebiet von Bosnien und Herzegowina auf einen bestimmten Ort beschränkt.
Bei der Inspektion wurden in fünf Objekten bestimmte Unregelmäßigkeiten festgestellt, und den Eigentümern der Objekte, die ausländischen Staatsbürgern Beherbergungsdienste anboten, wurden Verwarnungen wegen Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ausgestellt.
Das Amt für Angelegenheiten von Ausländern hat gegen einen kroatischen Staatsbürger, der im Gebiet der Stadt Banja Luka eine Straftat des Diebstahls begangen hat, die Ausweisung mit Einreise- und Aufenthaltsverbot im Hoheitsgebiet von Bosnien und Herzegowina für einen Zeitraum von drei Jahren angeordnet. Dieser wurde von den Inspektoren für Ausländer den Angehörigen der Polizei der Republik Kroatien am Grenzübergang „Stara Gradiška“ übergeben.
Das Amt für Angelegenheiten von Ausländern hat die freiwillige Rückkehr von 19 türkischen Staatsbürgern realisiert, die in ihr Herkunftsland zurückgekehrt sind.
Seit Beginn des Jahres 2020 waren 12.521 Migranten Gegenstand der Arbeit des Amtes für Angelegenheiten von Ausländern, davon allein in den letzten sieben Tagen 901 Migranten. In den vorübergehenden Aufnahmezentren befinden sich derzeit 6440 Migranten.
Das Amt für Angelegenheiten von Ausländern wird im Rahmen seiner Zuständigkeiten und Kapazitäten seine verstärkten operativen Aktivitäten als Reaktion auf den erhöhten Zustrom von Migranten in Bosnien und Herzegowina fortsetzen.
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