
(Patria) - Gemäß dem Gesetz über die Renten- und Invalidenversicherung (PIO) werden die Renten für den Monat April am Dienstag, dem 5. Mai 2026, über das Einheitliche Konto des Schatzamtes der Föderation Bosnien und Herzegowina ausgezahlt.
Insgesamt 466.768 Leistungsempfänger erhalten die Rente für April, die benötigten Mittel für die Auszahlung belaufen sich auf rund 355,4 Millionen KM. Im Vergleich zum Vormonat ist die Zahl der Leistungsempfänger um 2.079 gestiegen. Im letzten Monat wurden 351,8 Millionen KM für die Auszahlung benötigt, jetzt sind es 4,6 Millionen KM mehr.
Ende März gab es in FBiH 541.829 Beschäftigte, und die Differenz zwischen der Zahl der Beschäftigten und der Rentner beträgt nur 75.061 zugunsten der Beschäftigten. Aus den Beiträgen auf die Löhne der Arbeitnehmer wird das Rentenbudget gespeist, wobei dieser Betrag schon lange nicht mehr ausreicht, sodass die Regierung der Föderation BiH einen Teil des fehlenden Geldes für die Auszahlung hinzufügt.
Für Leistungsempfänger, die ihren Anspruch vor dem 1. Januar 2026 erworben haben, beträgt die niedrigste Rente 666,76 KM, die garantierte Rente 795,74 KM, während die höchste Rente 3.333,79 KM beträgt.
Die Basis für die Berechnung der niedrigsten Rente gemäß Artikel 81 Absatz 2 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des PIO-Gesetzes (Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina, Nr. 6/26) beträgt für Leistungsempfänger, die ihren Anspruch nach dem 1. Januar 2026 erwerben, 724,36 KM (651,05 + 11,26 % = 724,36).
Auf der Grundlage des Vorstehenden:
– Die niedrigste Rente gemäß Artikel 81 Absatz 2 Buchstabe a) – für weniger als 20 Jahre Beitragszeit – 60 % der Basis, beträgt 434,62 KM,
– Die niedrigste Rente gemäß Artikel 81 Absatz 2 Buchstabe b) – für 20 Jahre und mehr, aber weniger als 25 Jahre Beitragszeit – 65 % der Basis, beträgt 470,83 KM,
– Die niedrigste Rente gemäß Artikel 81 Absatz 2 Buchstabe c) – für 25 Jahre und mehr, aber weniger als 30 Jahre Beitragszeit – 70 % der Basis, beträgt 507,05 KM,
– Die niedrigste Rente gemäß Artikel 81 Absatz 2 Buchstabe d) – für 30 Jahre und mehr, aber weniger als 35 Jahre Beitragszeit – 75 % der Basis, beträgt 543,27 KM,
– Die niedrigste Rente gemäß Artikel 81 Absatz 2 Buchstabe e) – für 35 Jahre und mehr, aber weniger als 40 Jahre Beitragszeit – 85 % der Basis, beträgt 615,71 KM,
– Die niedrigste Rente gemäß Artikel 81 Absatz 2 Buchstabe f) – für 40 Jahre und mehr Beitragszeit – 95 % der Basis, beträgt 688,14 KM.
Die Invaliden- und Hinterbliebenenrente (von einem aktiven Versicherten) gemäß Artikel 81 Absatz 4 des Gesetzes über die Renten- und Invalidenversicherung beträgt ab dem 1. Januar 2026:
– Die niedrigste Invalidenrente beträgt 651,92 KM,
– Die niedrigste Hinterbliebenenrente beträgt 651,92 KM.
Der Betrag der garantierten Rente für Leistungsempfänger, die ihren Anspruch nach dem 1. Januar 2026 mit 40 oder mehr Jahren Beitragszeit erworben haben, wurde auf 842,44 KM festgelegt.
Die niedrigste Rente für Leistungsempfänger, die ihren Anspruch nach besonderen Vorschriften (Gesetz über die vorzeitige günstigere Rentenregelung für Verteidiger des Heimatkrieges, Gesetz über besondere Rechte von Trägern von Kriegsauszeichnungen und Ehrenzeichen und deren Familienangehörigen sowie Gesetz über die Rechte von Verteidigern und deren Familienangehörigen) erworben haben, wurde durch die Änderungen dieser Vorschriften, die ab dem 01.01.2026 gelten, auf 666,76 KM festgelegt.
Die durchschnittliche eigenständige Rente für April beträgt 851,03 KM.
Komentari (0)
Prijavite se za komentiranje
PrijavaJos nema komentara. Budite prvi!
Minuta
Sve →Iz drugih kategorija

Hoher Repräsentant nicht gewählt: Deutsche, Franzosen und Briten sabotierten Amerikaner, neuer Versuch Ende Juni

ČOVIĆ OHNE GNADE Wie diejenigen, die Ademović ins Amt brachten, ihm eine politische Hölle bereiteten




Sonniger Samstag, es wird recht warm




Tragödie im albanischen Ferienort: Zwei Minderjährige ertrunken













