
(Patria) - Gemäß der Anweisung über Fristen und Ablauf der Wahlaktivitäten für die Kommunalwahlen 2024, die am Sonntag, dem 06. Oktober 2024, stattfinden, endet die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Bestätigung der Teilnahme an den Wahlen für politische Parteien und unabhängige Kandidaten am 24.05.2024 um 16:00 Uhr.
Der Zentralen Wahlkommission von Bosnien und Herzegowina haben bis heute 290 politische Parteien und unabhängige Kandidaten Anträge auf Eröffnung eines Benutzerkontos für den Zugang zum Online-Portal e-Wahlen eingereicht, und zwar:
- 113 politische Parteien
- 163 unabhängige Kandidaten
- 12 unabhängige Kandidaten, die nationalen Minderheiten angehören
- Zwei Bürgervereinigungen – Kandidatur eines unabhängigen Kandidaten, der einer nationalen Minderheit angehört
Bis heute haben drei unabhängige Kandidaten den Prozess der Antragseinreichung vollständig abgeschlossen, d.h. sie haben neben der elektronischen Übermittlung des Antrags auch die Verpflichtung zur Einreichung der Originaldokumente am Sitz der Zentralen Wahlkommission von Bosnien und Herzegowina erfüllt.
Die Zentrale Wahlkommission von Bosnien und Herzegowina wird vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Anträgen auf Bestätigung der Teilnahme an den Kommunalwahlen 2024 keine Übersicht über die politischen Parteien und unabhängigen Kandidaten veröffentlichen, die einen Antrag auf Eröffnung eines Benutzerkontos oder eine Anmeldung eingereicht haben.
Der Antrag auf Bestätigung eines politischen Subjekts sowie die Anträge von Kandidaten und Kandidatenlisten werden ausschließlich elektronisch über das Online-Portal der Zentralen Wahlkommission von Bosnien und Herzegowina „e-Wahlen“ eingereicht. Der Zugang zum Online-Portal erfolgt über einen beliebigen Internetbrowser unter der Adresse des Wahlportals der Zentralen Wahlkommission von Bosnien und Herzegowina ( https://eizbori.izbori.ba ).
Der Antrag auf Bestätigung einer politischen Partei oder eines unabhängigen Kandidaten muss unter anderem die Kontonummer der politischen Partei bzw. des unabhängigen Kandidaten für die Finanzierung des Wahlkampfs sowie einen Bericht über den Umsatz des Sonderkontos für die Finanzierung der Wahlkampfkosten gemäß Artikel 15.1d Absatz (1) des Wahlgesetzes von Bosnien und Herzegowina enthalten (Kontoauszüge der Bank oder analytische Karten der Bank).
Wir weisen darauf hin, dass eine elektronisch eingereichte Anmeldung die politischen Subjekte nicht von der Verpflichtung befreit, die Originaldokumente persönlich am Sitz der Zentralen Wahlkommission von Bosnien und Herzegowina (Ul. Danijela Ozme 7, Sarajevo) vor Ablauf der Einreichungsfrist abzugeben.
Die Zentrale Wahlkommission von Bosnien und Herzegowina erinnert daran, dass Staatsbürger von Bosnien und Herzegowina, die sich im Ausland befinden und sich für die Stimmabgabe aus dem Ausland anmelden möchten, ihren Antrag auf Stimmabgabe außerhalb von Bosnien und Herzegowina über das Portal e-Wahlen bis zum 23.07.2024 um 24:00 Uhr einreichen müssen. Detaillierte Informationen zum Verfahren der elektronischen Registrierung von Wählern aus dem Ausland hat die Zentrale Wahlkommission von Bosnien und Herzegowina in einem Video-Leitfaden für die elektronische Anmeldung von Wählern außerhalb von Bosnien und Herzegowina veröffentlicht, der unter dem Link https://www.youtube.com/watch?v=OuBGlg-oXAs verfügbar ist.
Bis heute haben 1.219 Benutzer auf das Portal e-Wahlen zugegriffen und ein Konto eröffnet. 623 Anträge wurden bearbeitet, davon erfüllen 526 Wähler die Voraussetzungen für die Eintragung in das Zentrale Wählerverzeichnis für die Stimmabgabe außerhalb von Bosnien und Herzegowina, während 97 Wähler Mängel in ihrem Antrag aufweisen und darüber informiert wurden, diese zu beheben.
Vertriebene Personen innerhalb von Bosnien und Herzegowina, die ihre Wahloption für die Kommunalwahlen 2024 ändern möchten, müssen bis zum 23.07.2024 einen Antrag bei der zuständigen Gemeinde-/Stadtstelle für das Wählerverzeichnis stellen.
Alle Informationen zu den Kommunalwahlen 2024, einschließlich der untergesetzlichen Vorschriften, sind für alle Teilnehmer des Wahlprozesses auf einer speziellen Unterseite der Internetseite der Zentralen Wahlkommission von Bosnien und Herzegowina unter dem Link https://www.izbori.ba/Default.aspx?Lang=3&CategoryID=1336 verfügbar.
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