2,5 Millionen KM für Bau, Anpassung und Rekonstruktion des Kultur- und Bauerbes

Patria
AutorPatria
14:54
Podijeli:
2,5 Millionen KM für Bau, Anpassung und Rekonstruktion des Kultur- und Bauerbes

(Patria) - Die Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina hat heute auf Vorschlag des Föderalen Ministeriums für Kultur und Sport den Beschluss zur Annahme des Programms zur Mittelverwendung mit den Verteilungskriterien „Kapitaltransfers an gemeinnützige Organisationen – Bau, Anpassung und Rekonstruktion des Kultur- und Bauerbes“ gefasst, das im Haushalt der Föderation Bosnien und Herzegowina für das Jahr 2024 festgelegt ist, in einer Gesamthöhe von 2.500.000 KM.

Wie im Beschluss festgelegt, ist der Zweck des Programms die Durchführung von Arbeiten an Objekten der sakralen Architektur, wobei die Organisationen, d.h. die Empfänger, traditionelle Religionsgemeinschaften in der Föderation Bosnien und Herzegowina (juristische Personen) sind, die über eine öffentliche Ausschreibung ausgewählt werden.

Die Mittelverteilung erfolgt gemäß allgemeinen und besonderen Kriterien. Die allgemeinen Kriterien, die ausschließend wirken, sind eine klar und realistisch beschriebene Projektzielsetzung, ein ausgearbeitetes Projektbudget, ein Projektvorschlag, ein Vertrag mit dem Auftragnehmer, ein Nachweis über die Kofinanzierung und eine beglaubigte Erklärung, dass das Projekt innerhalb der vertraglich vorgesehenen Frist realisiert wird.

Die besonderen Kriterien sind ein klarer, realistischer und durchführbarer Zeitplan für die Arbeiten entsprechend dem Zustand des Objekts (Sanierung, vorläufiger Schutz, Restaurierung und Revitalisierung) sowie ein klarer und deutlicher Grund für die Arbeiten, ein Nachweis über den Anteil eigener Mittel an der Projektfinanzierung oder die Beteiligung anderer Partner an der Umsetzung durch Kofinanzierung des Projekts, eine Baugenehmigung und eine Fotodokumentation des Objekts, für das der Antrag gestellt wird.

Die Begünstigten sind verpflichtet, die zugewiesenen Mittel zweckgebunden zu verwenden und einen Bericht mit vollständiger Dokumentation innerhalb der vertraglich geregelten Frist vorzulegen. Ebenfalls sind die Mittelbegünstigten verpflichtet, ein separates Transaktionskonto für Projekte und Aktivitäten zu eröffnen, die über Kapitaltransfers in Höhe von mehr als 50.000 KM kofinanziert werden.

Die Art und die Fristen der Berichterstattung über die Verwendung der zugewiesenen Mittel werden vertraglich gemäß den für jedes Programm bzw. jedes Projekt einzeln vorgeschriebenen Verfahren festgelegt. Die Frist für die Projektumsetzung wird vertraglich definiert, und die zugewiesenen Mittel müssen im Jahr 2024 verbraucht werden.

Das Föderale Ministerium für Kultur und Sport wird die Kontrolle über die Verwendung der genehmigten Mittel auf der Grundlage der eingereichten Berichte der Begünstigten und bei Bedarf auch direkt bei den Mittelbegünstigten durchführen.

Mit der Umsetzung dieses Beschlusses werden das Föderale Ministerium für Kultur und Sport und das Föderale Ministerium für Finanzen, jedes im Rahmen seiner Zuständigkeit, beauftragt.

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