
(Patria) - Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Kovačević ist wichtig, da es die Notwendigkeit der Vollendung des Verfassungsübergangs für Bosnien und Herzegowina eröffnet, erklärte Jens Woelk, Professor für vergleichendes Verfassungsrecht an der Universität Trient, Italien.
Dies sagte er auf einer Pressekonferenz, die per Videolink vor seiner Teilnahme als Eröffnungsredner an der heutigen Sitzung der unabhängigen Intellektuellenvereinigung Kreis 99 in Sarajevo zum Thema „Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall Kovačević: Ist eine Verfassungsreform notwendig, aber auch unmöglich?“ abgehalten wurde.
Woelk sagte, das Grundlegende, was aus dem Urteil „Kovačević“ hervorgeht, seien gleiche Rechte für alle in Bosnien und Herzegowina und der Weg, den der Staat einschlagen muss, wenn er eine europäische Gesellschaft wünscht.
„Das Urteil besagt eindeutig, dass die politische Vertretung der Bürger am wichtigsten ist. Jetzt gibt es einen Unterschied zwischen Konstituenten und Minderheiten; das bedeutet, dass über Verfassungsänderungen nachgedacht werden muss, die auf Bosnien und Herzegowina zugeschnitten sind, da die derzeitige Verfassung keine Chancen bietet, dass BiH eine Familie europäischer Länder wird, da ihr die für Europa notwendige Ebene demokratischer Rechte fehlt – sagte Woelk.
Ob die Verfassungsänderungen durch Änderungen und Ergänzungen oder durch die Ausarbeitung einer neuen Verfassung erfolgen, die Bürger müssen einbezogen werden, deren Rolle entscheidend sein muss, betonte Prof. Dr. Jens Woelk, der ansonsten die große Bedeutung der Einhaltung des Urteils „Kovačević“ und anderer Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hervorhebt, da dies auch eine konsequente Einhaltung der Europäischen Konvention bedeuten würde.
Auf eine Journalistenfrage antwortend betonte er, dass die ausländischen Richter am Verfassungsgericht von BiH eine Art Garantie für alles seien, was in den Dokumenten und Abkommen geschrieben steht, die Bosnien und Herzegowina einhalten muss. Erst wenn die Ziele der Verfassung und anderer Dokumente erreicht seien, könnten die ausländischen Richter gehen, sagte Woelk.
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